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„Humanes Schlachten“: PETAs Unwort des Jahres

Archivmeldung vom 15.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
PETA Deutschland e. V.
PETA Deutschland e. V.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Analog zum Unwort des Jahres, das regelmäßig von der Gesellschaft für deutsche Sprache verkündet wird, veröffentlicht die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. heute PETAs Unwort des Jahres und damit das tierfeindlichste Wort 2012. In einer Online-Umfrage konnten User aus sechs Begriffen ihren Favoriten wählen. Gewonnen hat mit großem Abstand: „Humanes Schlachten“. Mit der Wahl des Unwortes macht PETA darauf aufmerksam, wie Tiere auch durch Sprache diskriminiert werden.

„Der Begriff ‚Humanes Schlachten‘ steht stellvertretend dafür, wie der Missbrauch an Tieren durch den Sprachgebrauch bagatellisiert wird“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Aus ethischer Sicht ist die Tötung eines fühlendes Lebewesens für den menschlichen Verzehr nicht zu rechtfertigen.“

Bei der Online-Umfrage haben 60 Prozent der Teilnehmer für das Unwort 2012 gestimmt, das die Tierschutz-Diskussion im vergangenen Jahr prägte. „Humanes Schlachten“ steht für die Tötung von Tieren nach einer Betäubung. Die verharmlosende Begrifflichkeit wird unter anderem in der Bio-Diskussion als Rechtfertigung für den Konsum von Fleisch genutzt.

Den zweiten Platz bei der Abstimmung belegte der Begriff „Stopfleber“, gefolgt von „Jagdethik“. Seit 2011 werden die Vorschläge vorab über PETAs Veganblog eingereicht. Aus den am häufigsten genannten Begriffen, die auf der PETA-Website zur Wahl standen, wurde schließlich der zweifelhafte Gewinner ermittelt.

In den Vorjahren gehörten „Straßensäuberungsaktion“ und „Wiesenhof“ zu den Begrifflichkeiten, an denen Tierschützer Anstoß nahmen.

Quelle: PETA Deutschland e. V.

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