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Amtschefkonferenz: VIER PFOTEN fordert Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen

Archivmeldung vom 17.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: (c) VIER PFOTEN
Bild: (c) VIER PFOTEN

Anlässlich der am Mittwoch beginnenden Amtschefkonferenz (ACK) in Berlin fordert die Stiftung VIER PFOTEN von der Bundesregierung, sich für ein Verbot der Sauenhaltung in Kastenständen einzusetzen.

Nach dem Magdeburger Urteil von November 2016 sind gängige Kastenstände, in denen eine Sau sich nicht ungehindert in Seitenlage hinlegen kann, nicht mehr zulässig. Auch breitere Kastenstände würden das Problem nicht lösen und können zu massiven Tierschutzproblemen und Verletzungen führen, warnt VIER PFOTEN. Eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren, wie sie das deutsche Tierschutzgesetz fordert, sei im Kastenstand schlicht nicht möglich. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen der Schweinezuchtanlagen sollten laut VIER PFOTEN durch staatliche Fördermittel gestützt werden.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN: „In einigen Ländern wie zum Beispiel Schweden sind Kastenstände bereits komplett verboten. Dort gibt es tiergerechtere Haltungssysteme für Sauen, mit mehr Platz, weicher Einstreu, Nestbau- und Beschäftigungsmaterial sowie Sozialkontakt zu den Ferkeln. Auch in Deutschland muss die barbarische Haltung im Kastenstand endlich beendet werden."

Hintergrundinformationen zum Kastenstand

Die Haltung im Kastenstand ist mit extremem Leid der Tiere verbunden. Eine Sau darf nach den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ca. 10 Wochen am Stück in einem Metallgestell eingesperrt sein, in dem sie sich weder umdrehen, noch vor- oder zurück bewegen kann. Nach diesen 10 Wochen muss sie für ca. 10 Wochen in der Gruppe gehalten werden. Danach darf das Tier wieder eingesperrt werden. Im Abferkelbereich wird der Kastenstand von der Industrie „Ferkelschutzkorb“ genannt: auch hier wird die Sau so fixiert, dass sie sich weder umdrehen, noch Kontakt zu ihren Ferkeln aufnehmen kann. Im Abferkelbereich soll die Vollfixierung verhindern, dass die Sau sich auf ihre Ferkel legt und diese erdrückt. Es gibt zahlreiche erprobte und in der Praxis seit Jahrzehnten etablierte Verfahren der sogenannten „freien Abferkelung“. In diesen alternativen Haltungssystemen ist eine wochenlange Vollfixierung der Sau nicht notwendig.

Quelle: VIER PFOTEN

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