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Umstrittene Affenversuche: Verwaltungsgericht Bremen verlängert Frist für Versuche erneut

Archivmeldung vom 19.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute erneut die vorläufige Fortsetzung der umstrittenen Affenversuche des Prof. Dr. Andreas Kreiter gestattet. Vorläufig bedeutet nun, bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren, die im ersten Quartal 2010 fallen soll.

Laut Gericht könne die Eilsache derzeit nicht entschieden werden, da der Fall schwierige Rechts-, Tatsachen- und Bewertungsfragen aufwerfe, die bis dato nicht hätten beantwortet werden können. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist enttäuscht, dass die Entscheidung noch immer auf sich warten lässt.

„Wir sind entsetzt, dass das Leid der Affen noch immer kein End hat. Dennoch gibt uns die Gerichtsaussage Hoffnung, dass das Verfahren grundsätzlich offen und mit dem heutigen Tage in keiner Weise entschieden ist“, so Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Der Bundesverband erachtet für den Ausgang des Verfahrens, dass die entscheidende Rechtsfrage die Schwere der Leiden und Schäden für die Affen sein müsse. Die Rechtsposition, die dem Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a Grundgesetz entspricht, könne nur lauten: Wer Tieren konkrete und andauernde oder sich wiederholende Leiden zufügt, darf das allenfalls tun, wenn er glaubhaft machen kann, dass sich daraus mit einiger Wahrscheinlichkeit ein konkret bestimmbarer Nutzen für die menschliche Gesundheit oder ein anderes vergleichbar wichtiges Rechtsgut ergeben wird und dass mit dem Eintritt dieses Nutzens in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Ein lediglich abstrakter Erkenntnisgewinn reiche dafür nicht aus - erst recht nicht, wenn die belastenden Versuche schon seit vielen Jahren stattgefunden haben, ohne dass sie zu einem konkreten Therapieerfolg geführt hätten.

Die Forschungen des Professor Kreiter sind jedoch Grundlagenforschung, somit zweckfrei und an keinen klinischen Bezug gebunden. Makaken werden dabei stundenlang in sogenannten Primatenstühlen festgeschnallt, ihr Kopf an einoperierte Bolzen fixiert. Die durstig gehaltenen Tiere müssen dann über einen Bildschirm Aufgaben lösen und erhalten dafür etwas Flüssigkeit. Elektroden im Gehirn messen Hirnströme. Am Ende der Versuchsreihen werden die Affen getötet, das Gehirn seziert. Hirnforscher Andreas Kreiter experimentiert dergestalt seit 1997, alle drei Jahre wurde die Genehmigung verlängert. Im Oktober 2008 wies jedoch die Bremer Gesundheitsbehörde den Antrag auf  weitere Genehmigung zurück (Beendigungstermin war 30.11.2008). Der Forscher legte Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Bremen gestattete eine vorläufige Fortführung der Versuche, deren Frist am 19. Oktober endete. Diese Versuche gelten als medizinisch fragwürdig und ethisch nicht mehr vertretbar. In Berlin und Bayern wurden 2006 ähnliche Versuche durch die Genehmigungsbehörden abgelehnt. In der Schweiz hat soeben, am 13.10.2009, das höchste Gericht, das Bundesgericht, ähnlichen Experimenten mit Rhesusaffen das Ende beschert.

Quelle: Menschen für Tierrechte

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