Deutsche Umwelthilfe kritisiert Verpackungsgesetz: Verbraucher sind Verlierer der geplanten Selbstkontrolle durch die Wirtschaft
Archivmeldung vom 23.02.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks geplante Selbstkontrolle der Einhaltung des zukünftigen Verpackungsgesetzes durch den Handel und Hersteller. Die mit der Errichtung einer "Zentralen Stelle" beabsichtigte Bündelung von Informationen, die Steigerung der Effizienz und die Förderung eines funktionierenden Vollzugs des Verpackungsgesetzes wird von der DUH grundsätzlich begrüßt.
Die Ausformung als herstellergetriebene beliehene Stiftung bürgerlichen Rechts lehnt die DUH jedoch strikt ab. Eine solche Stiftung erhält hoheitliche Befugnisse wie eine Behörde, deren Repräsentanten wären aber die zu kontrollierenden Hersteller und Händler selbst. Die DUH fordert stattdessen eine neutrale und unabhängige "Zentrale Stelle", z.B. als Anstalt des öffentlichen Rechts oder als Teil einer schon vorhandenen staatlichen Behörde, wie beispielsweise dem Umweltbundesamt. Allein dadurch kann gewährleistet werden, dass die hoheitlichen Aufgaben frei von Einflüssen wirtschaftlicher Interessen gegenüber allen Marktbeteiligten wahrgenommen werden.
"Eine 'Zentrale Stelle' mit Register- und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen muss unter staatlicher Kontrolle bleiben. Ansonsten droht ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern, das zu Lasten der Verbraucher geht. Es ist ein Skandal, dass Umweltministerin Barbara Hendricks die warnenden Worte des Bundeskartellamts und dessen Empfehlung einer neutralen und staatlichen Organisation zur Überwachung der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen übergeht. Einmal mehr setzt die Ministerin auf zweifelhafte Deals mit der Wirtschaft, anstatt auf staatliches Ordnungsrecht zu setzen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Für eine privatwirtschaftlich organisierte 'Zentrale Stelle' können am Ende nur sehr komplexe Verhaltensregeln festgelegt werden, deren Erfolg jedoch völlig ungewiss ist. Wie soll kontrolliert werden, ob Mitarbeiter nicht doch in geschäftlichen oder beratenden Beziehungen zu Marktteilnehmern standen. Es drohen wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Interessenkonflikte der Kuratoriumsmitglieder sowie Wettbewerbsverzerrungen zugunsten einzelner Marktteilnehmer. Dadurch können Verpackungen für Verbraucher deutlich teurer werden", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Damit dies ausgeschlossen werden kann, ist eine unabhängige und staatliche Organisation notwendig.
Link: Einschätzung des Bundeskartellamtes hinsichtlich der Ausgestaltung einer zentralen Stelle im Entwurf des geplanten Verpackungsgesetzes: http://l.duh.de/agzvb
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)