"Jagdfrei" für den Rothirsch
Archivmeldung vom 30.08.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie kaum ein anderes Wildtier leidet Rotwild unter den Störungen, die die Jagd verursacht. Beim 4. Rotwildsymposium der Deutschen Wildtier Stiftung am 29. und 30. August 2008 in der Schorfheide bei Berlin geht es deshalb um drei Kernforderungen: Die Jagdzeit auf Rotwild verkürzen, das Nachtjagdverbot einhalten und Wildruhezonen einrichten.
Die Deutsche Wildtier Stiftung hat dafür gemeinsam mit der Stiftung Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern rund 170 Vertreter aus Praxis, Politik und Wissenschaft an einen Tisch geholt "Wir wollen dem Rothirsch in Deutschland ein artgerechteres Leben ermöglichen", erklärt Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. "Der Jäger trägt dafür eine große Verantwortung".
Mit ihren Forderungen stößt die Deutsche Wildtier Stiftung in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. Das belegen die Ergebnisse der kürzlich im Auftrag der Stiftung durchgeführten repräsentativen EMNID-Umfrage: Jeweils 70 Prozent der Befragten befürworten die Ausweisung von Wildruhezonen und das Verbot, nachts auf Rotwild zu schießen. Auch für kürzere Jagdzeiten sprach sich eine Mehrheit aus. Nach dem Bundesjagdgesetz ist die Nachtjagd auf Rothirsche zwar verboten, doch dieses Verbot wurde von den Bundesländern systematisch aufgeweicht. "Es gibt kein Bundesland, das ohne Wenn und Aber die Bestimmung des Bundesjagdgesetzes befolgt", so Freiherr von Münchhausen. Besonders freizügig geben Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen die Nacht zur Rotwildjagd frei. Die Begründung lautet immer, dass Schäden in der Land- und Forstwirtschaft reduziert werden sollen. Doch genau das Gegenteil tritt ein. Der erhöhte Jagddruck treibt die Tiere immer tiefer in den Wald hinein. Die Folge sind zunehmende Fraßschäden an Bäumen.
Mehr Rücksicht auf Wildtiere - deshalb plädiert die Deutsche Wildtier Stiftung dafür, die Jagdzeit für Rotwild auf den 31. Dezember zu verkürzen. Das Bundesjagdgesetz erlaubt die Jagd auf Rotwild in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht sogar bis Ende Februar. Da die Tiere ihren Stoffwechsel in den kalten Wintermonaten herunterfahren und auf "Sparflamme" leben, führen die Störungen durch die Jagd im Januar und Februar zu einem erhöhten Energiebedarf und damit zwangsläufig zu Fraßschäden im Wald.
Nur wenige Bundesländer sind bisher auf dem richtigen Weg: Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben die Jagdzeit auf Rotwild bereits stark gekürzt. In Mecklenburg-Vorpommern wird gerade an einer neuen Jagdzeitenregelung gearbeitet. "Der dort für die Jagd zuständige Minister Dr. Till Backhaus kann sich zum Vorreiter machen und die Jagdzeit am 31. Dezember eines jeden Jahres beenden", schlug Freiherr von Münchhausen im Rahmen des Rotwildsymposiums vor.
Quelle: Deutsche Wildtier Stiftung