Experten: Rinder erlitten auf Langstrecken-Transporten vermutlich "erhebliche Schäden"
Archivmeldung vom 12.09.2019
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Freigeschaltet durch André OttLangstrecken-Transporte von Rindern nach Kasachstan, Usbekistan und Südost-Russland haben in der Vergangenheit offenbar häufig gegen Tierschutzbestimmungen der EU verstoßen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, geht das aus einem Abschlussbericht hervor, den jetzt eine Expertengruppe nach der Bereisung einschlägiger Routen vorgelegt hat.
Darin heißt es unter Verweis auf mangelhafte Versorgungsmöglichkeiten entlang der Strecke: "Den Tieren wurden [...] mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit somit systemimmanent lang anhaltende und erhebliche Leiden und Schäden zugefügt."
Drei Amtstierärztinnen aus Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sowie die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen waren im August eine Transportroute nach Osteuropa und Asien abgereist und hatten Versorgungsstationen kontrolliert. Diese müssen laut EU-Vorgaben nach 29 Stunden Transport angesteuert werden, damit die Tiere sich hier 24 Stunden ausruhen, abgeladen und mit Futter und Wasser versorgt werden können. Die Gruppe hält im Abschlussbericht fest, dass das vielerorts nicht möglich sei, weil die Stationen entweder fehlten oder "völlig heruntergewirtschaftet, nicht funktional und teilweise verfallen" seien. Russische Amtstierärzte hätten zudem berichtet, "dass es aufgrund schlechter Futterqualität (Fremdkörper im Heu) auf nicht registrierten Stationen zu schmerzhaften Todesfällen bei transportierten Tieren gekommen ist".
Der Bericht war Grundlage für die Entscheidung der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Transporte auf den einschlägigen Routen zu untersagen. Das Agrarministerium in Mecklenburg-Vorpommern teilte auf Anfrage der "NOZ" mit, man habe die Entscheidung der beiden Länder zur Kenntnis genommen und prüfe jetzt ebenfalls den Abschlussbericht. Danach soll auch in Schwerin entschieden werden. Laut amtlichen Zahlen wurden im vergangenen Jahr 32.328 Zuchtrinder aus Deutschland nach Russland, Usbekistan oder Kasachstan exportiert.
Die Kontrolle und Genehmigung von Tiertransporten fallen in die Zuständigkeit der Länder. Das bekräftigte Bundes-Agrarstaatssekretär Hermann Onko Aeikens am Mittwoch. Zuvor hatte es unter anderem aus Hessen Forderungen gegeben, die Bundesregierung solle sich des Themas annehmen. Aeikens wies laut einer Mitteilung darauf hin, dass dies verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Zudem sei es praktisch auch nicht umsetzbar. "Denn eine Inaugenscheinnahme etwa des Fahrzeugs ist nur vor Ort möglich, nicht aus Berlin oder Brüssel."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)