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Gefährliche Abgase bei handgeführten Geräten

Archivmeldung vom 20.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Verbrennungsmotorgetriebene Kettensäge im Einsatz
Verbrennungsmotorgetriebene Kettensäge im Einsatz

Foto: Magnus Mertens
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mobile, handgeführte Maschinen überschreiten vielfach die in Europa geltenden Grenzwerte für Schadstoffemissionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des TÜV NORD im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bei Motorkettensägen und Freischneidern. Acht der insgesamt zwölf Geräte wiesen teilweise erhebliche Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide auf. Die DUH fordert von den Bundesländern sofortiges Handeln durch einen Vertriebsstopp.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation informierte das Kraftfahrtbundesamt sowie die für den Vollzug der Emissionsvorschriften zuständigen Landesministerien über die Messergebnisse und erkundigte sich über bisher durchgeführte Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschrift. Die Ergebnisse bezeichnet die DUH als erschreckend. "Es ist ein Skandal, dass Motorsensen und -sägen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch ihre viel zu hohen Schadstoffemissionen die Gesundheit der Nutzer schädigen, weiterverkauft werden. Die für die Kontrolle der Umweltvorschriften zuständigen Landesbehörden bleiben einfach untätig", erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Nur Baden-Württemberg hat bislang Emissionsmessungen bei handgeführten Maschinen durchgeführt. Fünf weitere Bundesländer (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) haben im Rahmen ihrer Marktüberwachungsaufgaben nur die Erfüllung der formalen Vorgaben der Emissionsvorschriften geprüft. Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen führten bislang weder messtechnische noch formale Kontrollen durch. Die Behörden in Berlin und Sachsen lehnten die Zuständigkeit für die Überwachung der Schadstoffgrenzwerte unter anderem mit der Begründung ab, weder technische Expertise noch entsprechendes Personal zu besitzen.

"Das Ziel der Gesetzgebung ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch eine Begrenzung des Ausstoßes besonders gefährlicher Stoffe im Abgas zu schützen", sagt Axel Friedrich, der den Test als technischer Berater der DUH betreut hat. "Hoher Schadstoffausstoß schädigt die Nutzer der Geräte zum Beispiel durch krebserregende Benzolemissionen und die Umwelt durch hohe Kohlenwasserstoffemissionen, die zu erhöhten Ozonkonzentrationen führen. Auch die Unfallgefahr steigt durch hohe Kohlenmonoxidkonzentrationen."

Weil die verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden auch nach dem Hinweis der DUH keine konkreten Maßnahmen gegen die Inverkehrbringer der Geräte ergriffen, leitete die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation eine Musterklage gegen einen Hersteller ein. Dieser verpflichtete sich im Zuge des gerichtlichen Verfahrens gegenüber der DUH dazu, keine Geräte mit Grenzwertüberschreitungen mehr zu vertreiben. Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH: "Der Käufer kann der gesetzlichen Kennzeichnung zur Zeit nicht vertrauen und die Geräte, die eigentlich nicht auf dem europäischen Markt sein dürften, nicht von den guten Geräten unterscheiden. Durch ihren Gebrauch gefährdet er seine Gesundheit. Deshalb setzen wir uns als klagebefugter Verbraucherschutzverband dafür ein, die Rechte der Konsumenten zu schützen."

Die DUH kündigte weitere Verfahren zur Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschrift gegen Hersteller von Geräten an, bei denen Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte festgestellt wurden.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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