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Überwachungspläne beim Genmais-Anbau sind Mogelpackung

Archivmeldung vom 11.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der NABU hat Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer aufgefordert, den Anbau von Genmais in Deutschland solange auszusetzen, bis der Nachweis erbracht ist, dass kein Sicherheitsrisiko für Mensch und Natur besteht.

Deutschland will den Anbau des Genmaises Mon 810 des US-amerikanischen Herstellers Monsanto wieder erlauben, weil das Unternehmen inzwischen entsprechende Beobachtungspläne beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgelegt hat.

"Diese Überwachungspläne sind eine Mogelpackung. Monsanto führt darin Programme für die Gentechnikbeobachtung auf, ohne vorher bei Betroffenen und Verantwortlichen nachgefragt zu haben, ob diese Programme sich überhaupt zum sogenannten GVO-Monitoring eignen. Das lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Seehofer-Behörde die Monsanto-Pläne tatsächlich ausreichend überprüft hat", kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Mit dem Saatgut wird dem Landwirt künftig ein Fragebogen mitgeliefert, wo im wesentlichen abgefragt wird, wie gut der Mais auf seinem Acker wächst und was ihn stört - wie zum Beispiel Unkräuter oder Schädlinge. Fragen nach ökologischen Risiken werden hingegen ausgespart. "Entscheidend ist aber, was nicht gefragt und nachgeprüft wird: Welche Auswirkungen hat der Genmais-Anbau auf Tiere, Pflanzen und Böden um den Acker herum?", betonte Tschimpke.

Während in Frankreich derzeit wegen Zweifel an der Sicherheit des Maises über ein Anbauverbot von Mon 810 nachgedacht wird, soll in Deutschland auch mit dem neuen Gentechnikgesetz alles beim Alten bleiben. Statt betroffenen Landwirten und Imkern mehr Rechtssicherheit zu bieten, erlaubt das neue Gentechnikgesetz die Kontamination von Nachbarfeldern mit Genmais bei sogenannter Absprache "unter vier Augen". Auch die Entsorgung von Auskreuzungen aus neuen transgenen Organismen in der Biogasanlage, wie zum Beispiel bei Industrieprodukten oder pharmakologisch wirksamen Pflanzen, die nur zur Forschungszwecken ausgesät wurden, ist künftig zulässig. Eine Garantie, dass auf dem Weg dorthin nicht doch ein paar Samen herunterfallen sowie eine gründliche Reinigung des Transporters ist nicht erforderlich.

"Bei Risikotechnologien muss allein das Vorsorgeprinzip gelten. Bundesminister Seehofer muss das Anbauverbot für Genmais verlängern, bis alle Zweifel an dessen Sicherheit ausgeräumt sind", forderte der NABU-Präsident.

Quelle: NABU

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