Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Natur/Umwelt Deutsche Umwelthilfe zur Verfassungsbeschwerde von McDonald's-Unternehmerin gegen Tübinger Verpackungssteuer: "Spiel auf Zeit, um wirksame Mehrwegförderung zu verhindern"

Deutsche Umwelthilfe zur Verfassungsbeschwerde von McDonald's-Unternehmerin gegen Tübinger Verpackungssteuer: "Spiel auf Zeit, um wirksame Mehrwegförderung zu verhindern"

Archivmeldung vom 08.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
McDonald's Bild: pixelio.de, Marcel Klinger
McDonald's Bild: pixelio.de, Marcel Klinger

Eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald's hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer eingereicht. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, welches die Klage der Unternehmerin abgewiesen und die Tübinger Steuer auf Einweggeschirr für rechtmäßig erklärt hatte.

Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz: "Es ist bezeichnend: Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern. Dabei hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig klar positioniert und die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer sowie deren Wirksamkeit zur Abfallvermeidung bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig Klarheit schaffen wird. Deshalb fordern wir weiterhin alle Kommunen dazu auf, sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite Einweg-Abgabe gibt. Die Verfassungsbeschwerde durch die McDonald's-Unternehmerin ist ein Spiel auf Zeit und soll wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht. Einweg-Plastik schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen, deshalb muss es mehr kosten. Eine bundesweite Lösung wäre der mit Abstand effizienteste Ansatz. Ministerin Lemke muss endlich handeln anstatt zu blockieren. Wie wirksam eine Abgabe ist, zeigt die Stadt Tübingen. Dort hat die Einwegsteuer zu einem sprunghaften Anstieg des Mehrwegangebots und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum geführt."

Hintergrund:

In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Die Steuer liegt bei 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20 Cent für Einwegbesteck. Um die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen, hatte eine McDonald`s-Franchisenehmerin geklagt.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte turbo in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige