VIER PFOTEN begrüßt Entschluß des Berliner Verwaltungsgerichts gegen Zucht von Nacktkatzen
Archivmeldung vom 25.09.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Zucht von Nacktkatzen ohne funktionsfähige Tasthaare verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Züchterin von Nacktkatzen gegen das Tierschutzgesetz verstößt und ihren Zuchtkater kastrieren lassen muss. Das Gericht betrat mit seiner Entscheidung juristisches Neuland. Über eine Qualzucht hat bislang kein anderes deutsches Gericht seit 2013 geurteilt.
Die Züchterin des zugrunde liegenden Falls hält und züchtet Canadian-Sphinx-Katzen, sogenannte Nacktkatzen. Die Tiere haben aufgrund einer Genveränderung keine funktionsfähigen Tasthaare. Nach dem Tierschutzgesetz ist es seit 1986 verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn ihnen Körperteile für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder diese untauglich sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Zur Vermeidung der Zucht kann die zuständige Behörde u.a. das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamts Spandau untersagte der Züchterin auf dieser Grundlage die Zucht. Hiergegen wandte sich die Züchterin ohne Erfolg.
Sarah Ross, Heimtierexpertin bei VIER PFOTEN: „Wir begrüßen den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts. Dieses Präzedenz-Urteil ist seit langem überfällig, denn die Zucht von Heimtieren mit absurden Schönheitsidealen, unter denen die Tiere leiden müssen, wird viel zu oft hingenommen. Wir hoffen, dass dieser Fall als Vorbild für andere Behörden dient, den Qualschutzparagrafen (Deutsches Tierschutzgesetz §11b) künftig zum Wohle der Tiere einzusetzen, damit die Zucht von Schmerzen, Leiden und Schäden ein Ende hat.“
Nicht nur Nacktkatzen sind von Qualzucht betroffen, sondern auch viele andere Heimtiere, zum Beispiel Ziervögel, Nager und viele Hunderassen. VIER PFOTEN hofft, dass dieses richtungsweisende Urteil auch hier Beachtung findet.
Quelle: VIER PFOTEN