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Urteilsspruch mit Tiefenwirkung: Bundesverwaltungsgericht lässt Gewässerschutz europäisch überprüfen

Archivmeldung vom 11.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Containerschiff Bild: WWF
Containerschiff Bild: WWF

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute den Ausbau der Weser vorerst gestoppt und grundsätzliche Fragen zum Gewässerschutz dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Von dieser Entscheidung aus Leipzig erwartet das „Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ von BUND, NABU und WWF weitreichende Folgen für die deutsche Gewässerpolitik und auch für das anhängige Gerichtsverfahren zur Elbvertiefung. „Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gewässerschutzes in Deutschland“, so die Umweltverbände, die den Beschluss als überfälliges Stoppsignal für Ignoranz im Gewässerschutz begrüßen.

Mit der Verabschiedung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hatten die Staaten Europas eigentlich eine Kehrtwende in der Gewässerpolitik vereinbart. Bis 2015 sollten Europas Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden. Verschlechterungen sind daher grundsätzlich verboten. Deutschland ist auf dem Weg zu einem guten Gewässerzustand jedoch kaum vorangekommen. Schlimmer noch: „Sogar das Verschlechterungsverbot wird durch die hiesige Verwaltungspraxis willkürlich den eigenen Planungswünschen untergeordnet. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich den Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der deutschen Politik jetzt angeschlossen“, sagt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg für das Bündnis. „Deshalb wird die deutsche Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie jetzt zur Prüfung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.“

Auch im Verfahren zur Elbvertiefung ist das Wasserrecht aus Sicht des Aktionsbündnisses falsch angewandt worden. Der NABU-Chef erklärt dazu: „Unser Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe hatte bereits vor mehr als einem Jahr auf die Planungsfehler und den Widerspruch zum europäischen Wasserrecht hingewiesen. Wir gehen jetzt davon aus, dass zumindest kurzfristig nicht mehr mit einer Zustimmung des BVerwG zur Elbvertiefung gerechnet werden kann.“ Die lange Verfahrensdauer sei darauf zurückzuführen, dass in Hamburg bislang wirtschaftlichen Interessen Vorrang eingeräumt wurde. Porschke: „Es wird höchste Zeit, dass Flüsse nicht nur als Wasserstraße, sondern tatsächlich auch als Lebensräume behandelt werden, die in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden müssen. Dazu hat der Beschluss des BVerwG jetzt einen wichtigen Beitrag geleistet.“

Durch die Vorlage der Fragen zur Anwendung des europäischen Wasserrechts beim EuGH erwartet das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“, dass sich nun die gerichtliche Entscheidung über die Elbvertiefung verzögert und auch die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung des beantragten Vorhabens durch das BVerwG steigt. Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist es deshalb höchste Zeit, einen Plan B ohne das beantragte Vorhaben zu entwerfen, und stattdessen eine effiziente Kooperation der Häfen von Hamburg und Bremen mit dem Tiefwasserhafen an der Jade zu entwickeln.

Seit Jahren warnen die Umweltverbände vor dramatischen Beeinträchtigungen der Natur in und an der Elbe durch eine weitere Vertiefung: Stärkere Wasserstandsänderungen und Strömungen würden auch die aktuellen negativen Trends in der Tideelbe wie die Verlandung von Nebenflüssen, der Verlust von Flachwasserzonen, die Beeinträchtigung des Tideröhrichts und von Auwaldstandorten und die Verschlechterung der ökologischen Gewässerqualität verstärken und gleichzeitig zu einer Verstärkung der Schlickwattverluste im strömungsexponierten Bereich der Gewässer beitragen. Laich- und Aufzuchtgebiete sowie Ruhezonen für Fische und Lebensräume für Kleinlebewesen und deren Nachfolger in der Nahrungskette gingen verloren. Das jährlich auftretende „Sauerstoffloch“ würde sich verschärfen. Für wandernde Fischarten wie die Meerforelle stellt es eine Barriere auf dem Weg zu ihren Laichgründen dar. Auch die Finte würde in ihrem Laichverhalten empfindlich gestört. Insgesamt sind eine weitere Verschlechterung der Sauerstoffsituation und eine zunehmende Versalzung im Süßwasserbereich der Tideelbe zu erwarten.

Quelle: WWF

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