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3.000 Schweine bei Brand in Mastanlage verendet

Archivmeldung vom 15.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Schweine in Massentierhaltung
Schweine in Massentierhaltung

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In Barlo im Münsterland (Kreis Borken) sind am Mittwoch 3.000 Schweine bei einem Brand in einer Mastanlage erstickt. VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz fordert eine Überarbeitung der Landesbrandschutzverordnungen, um die Sicherheit der Tiere zu gewährleisten. Auch die Brandschutzdienststelle im Regierungsbezirk Münster schätzt die derzeitige Gesetzeslage als problematisch und verbesserungswürdig ein.

Country Managerin Dr. Andrea Berg von VIER POTEN: „In Deutschland sterben immer wieder hunderte oder sogar tausende Tiere qualvoll bei Bränden in Mastanlagen. Brandschutztechnische Maßnahmen, die bereits jetzt für Wohn- und Bürogebäude von Menschen gelten, müssen auch für große Stallanlagen gelten. Im Brandfall muss die Rettung aller Tiere unbedingt möglich sein.“

VIER PFOTEN fordert, dass die Brandschutzverordnungen für landwirtschaftliche Stallgebäude im Sinne des Tierschutzes überarbeitet werden. Ab einer Grundfläche von 1.600 Quadratmetern (KTBL-Empfehlung) muss ein eingeschossiges Gebäude in Brandschutzabschnitte aufgeteilt werden, um lebensrettende Maßnahmen am Tier gewährleisten zu können. Bisher sind Brandschutzabschnitte bei eingeschossigen Gebäuden erst ab einer Größe von 4.000 Quadratmeter verpflichtend.

Alarmierung im Brandfall:

Mastanlagen befinden sich meist im Außenbereich der Kommunen und somit nicht in der sogenannten „Schutzzieldefinition“ der Feuerwehr. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die in jedem Fall Funktionalität gewährleistet, möglich wäre z.B. ein Notstromaggregat für die automatisierte Alarmierung innerhalb von 8 Minuten.

Es müssen auf dem jeweiligen Gelände ausreichende Sammelwasserstellen vorhanden sein, die mit funktionsfähigen Hydranten ausgestattet sind. Der Aufbau einer leistungsfähigen Löschwasserversorgung nimmt erheblich viel Zeit in Anspruch, wenn diese nicht bereits vorhanden ist.

Die Zufahrten zu den Stallungen sind meist schlecht ausgebaut und für die schweren Feuerwehrfahrzeuge teilweise nicht zu erreichen. Jedes Gebäude sollte eine für 12 Tonnen Traglast befestigte Zufahrt und Feuerwehrumfahrt haben, inklusive Stellflächen für Fahrzeuge.

Die Dachkonstruktionen von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, in denen Tiere gehalten werden, werden meist mit Nagelplattenbindern errichtet und stürzen im Brandfall schlagartig ein, sodass die Feuerwehr keine Möglichkeit hat, im Innenbereich lebensrettende Maßnahmen durchzuführen bzw. Löscharbeiten vorzunehmen. Die DIN-Norm bezüglich der Tragfähigkeit der Dachkonstruktionen (bei Neubauten) müssen in den Brandschutzverordnungen dementsprechend angepasst werden.

Quelle: VIER PFOTEN

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