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Wissenschaftlicher Dammbruch: China klont Affen

Archivmeldung vom 24.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Bührke / pixelio.de
Bild: Michael Bührke / pixelio.de

Wie heute bekannt wurde, ist es chinesischen Wissenschaftlern kürzlich erstmals gelungen, lebensfähige Primaten zu klonen. Das Ziel solcher Experimente ist, die Zucht standardisierter, genetisch veränderter Tiermodelle zu ermöglichen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte warnt vor den Konsequenzen dieses wissenschaftlichen Dammbruchs. Er könnte zu einer Welle von Affenversuchen führen.

Forscher der Chinesischen Akademie der Wissenschaften berichten, dass vor einigen Wochen zwei lebensfähige Javaneraffen-Babys geboren wurden, die mittels somatischen Zellkerntransfers geklont wurden. Über 20 Jahre nach Klonschaf Dolly sind dies die ersten nichtmenschlichen Primaten, die auf diese Weise lebensfähig auf die Welt kamen. 109 Embryos wurden dafür im Labor gezüchtet, 79 davon wurden Affenweibchen eingesetzt. Aus den daraus entstandenen sechs echten Schwangerschaften überlebten nur zwei Affenbabys mehr als ein paar Tage. Geklonte Affen können die Grundlage für genetisch veränderte Tiermodelle menschlicher Erkrankungen werden. An solchen könnten dann beispielsweise Medikamente getestet werden..

Gefahr einer Welle von Primatenversuchen

„Die Nachrichten aus China sind alarmierend. Wir befürchten, dass dies eine Welle von neuen Primatenversuchen lostreten könnte. Denn damit ist es einfacher geworden, standardisierte genetisch veränderte Tiermodelle zu züchten und für die biomedizinische Grundlagenforschung zu missbrauchen“, so Carolin Spicher, Fachreferentin zum Thema Tierversuche beim Bundesverband Menschen für Tierrechte. Javaneraffen gehören zu der Primaten-Spezies, die am häufigsten in Versuchen eingesetzt wird. Sie werden vor allem in gesetzlich vorgeschriebenen Giftigkeitsprüfungen von Medikamenten oder Tests zur Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten und Geräten verwendet.

Zahl der „Tiermodelle“ steigt

Die kürzlich veröffentlichten Zahlen zu Versuchstieren in Deutschland haben gezeigt, dass die Zahl an genetisch veränderten Tiermodellen weiter steigt. Betroffen sind bei uns vor allem Mäuse und Fische. Neue Technologien erleichtern die Entwicklung solcher Modelle und bieten für Wissenschaftler den Anreiz, immer neue Dinge zu erforschen, weil es eben möglich ist. Primaten gelten als besonders empfindsam. Deswegen sind in der EU Versuche an nichtmenschlichen Primaten nur unter schweren Auflagen durchführbar. Die ist vermutlich der Grund, weshalb diese Art von Entwicklungen im außereuropäischen Ausland stattfinden. Das Ziel der EU Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU war eigentlich, einen Ausstieg aus dem Tierversuch – besonders der Verwendung nichtmenschlicher Primaten – zu erreichen (1). Deshalb wird zumindest in Deutschland wahrscheinlich nicht so bald an geklonten Affen geforscht werden. Wissenschaftler können jedoch ihre Experimente einfach in Länder verlegen, die weniger strenge Auflagen haben.

Die Zukunft liegt in tierfreien, humanrelevanten Methoden

"Die Entwicklung immer neuer Tiermodelle ist ein Irrweg. Wir brauchen stattdessen tierfreie, humanrelevante Forschungsmethoden, wie beispielsweise Krankheitsmodelle auf dem Chip. Mit Innovationen wie diesen könnten auch viele Mechanismen bei der Entstehung und Behandlung von neurodegenerativen Erkrankungen des Menschen erforscht werden. Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung, dass sie endlich einen Masterplan für eine tierleidfreie Wissenschaft auflegt, statt weiterhin vor allem auf leidvolle Tierversuche zu setzen," fordert Spicher.

(1) 2010 haben die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist (Richtlinie 2010/63/EU, Erwägungsgründe 10, 46, Artikel 47 Absatz 1).

Quelle: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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