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Urteil: Menschenaffe Robby muss im Zirkus bleiben

Archivmeldung vom 08.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: VIER PFOTEN, Fred Dott
Bild: VIER PFOTEN, Fred Dott

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute im Berufungsverfahren beschlossen, dass Schimpanse Robby im Zirkus Belly verbleiben muss und nicht an eine Auffangstation abgegeben werden kann. Robby ist der letzte Menschenaffe in einem deutschen Zirkus. Die Stiftung VIER PFOTEN zeigt sich enttäuscht über das Urteil. Sie appelliert eindringlich an die Bundesregierung, endlich ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen zu erlassen.

Primatologin Dr. Signe Preuschoft von VIER PFOTEN International: „Wir sind enttäuscht, dass das Gericht nun die Interpretation offen lässt, ob ein Zirkus ein angemessenes Zuhause für einen Schimpansen sein kann. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass es Robby gut geht. Es ehrt die Familie Köhler, dass sie um ihn gekämpft haben – nur leider basiert ihre Einstellung auf einem kompletten Unverständnis der Schimpansennatur. Nach einem Verfahren, dass sich über sechs Jahre hinzog, bleibt dem Menschenaffen Robby ein artgemäßes Leben mit Artgenossen nun leider verwehrt."

Bundesregierung blockiert Wildtierverbot seit Jahren

Derzeit gibt es in Deutschland keine verbindlichen Regeln für die Haltung von Zirkustieren. Die losen Vorgaben der Zirkusleitlinien liegen zudem weit unter den Mindestanforderungen für Zoos. Und das, obwohl der Bundesrat schon drei Mal für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus stimmte. Doch bis jetzt hat die Bundesregierung diesen Beschluss nie umgesetzt. Andere europäische Länder sind Deutschland hier deutlich voraus und verbieten die Wildtierhaltung im Zirkus bereits teilweise oder sogar ganz.

Der "Fall Robby": Recht auf Entfaltung der eigenen Art-Identität?

Das Veterinäramt des für den Zirkus zuständigen Landkreises Celle ordnete bereits 2015 an, dass Schimpanse Robby in eine Auffangstation abgegeben werden soll. Gegen diese Verfügung reichte der Zirkus Beschwerde ein. Doch auch das Verwaltungsgericht Lüneburg urteilte im April 2017, dass der Schimpanse in die Obhut einer spezialisierte Auffangstation gegeben werden soll. Verschiedene Gutachten bestätigten, dass Robby an schweren Verhaltensstörungen leidet. Er könne jedoch noch lernen, mit Artgenossen in einer artgemäßen Umgebung zusammenzuleben. Das Gericht stellte in seinem Beschluss zudem fest, dass insbesondere die Einzelhaltung des Schimpansen in dem Zirkusunternehmen tierschutzwidrig ist und darüber hinaus den geltenden Vorgaben nicht genügt wird. "Mit der Revision hat das Gericht nun Robby seine Chance auf eine Entfaltung seiner Identität als Schimpanse abgesprochen. Er muss nun bis zum Tod im Zirkus bleiben“, erklärt Dr. Preuschoft.

Rehabilitierung hätte gute Erfolgsaussichten gehabt

Erfahrungen in spezialisierten Schimpansenauffangstationen bestätigen, dass in Gefangenschaft gehaltene Schimpansen jeden Alters wieder mit Artgenossen erfolgreich zusammengeführt werden können. Dies ist ein langwieriger, stufenweiser Prozess, der unter Beobachtung von Experten geschehen muss. „Die Auffangstation AAP verfügt auch über fundierte Erfahrungen mit betagten Tieren. Dort befinden sich Schimpansen mit ähnlicher Vorgeschichte und ähnlichem Alter, bei denen die Zusammenführung mit Artgenossen erfolgreich war", berichtet Primatologin Dr. Preuschoft von VIER PFOTEN. „Robby hätte dort einen erfüllten Lebensabend verbringen können. Es ist sehr traurig, dass ihm ein Leben als 'echter' Affe nun für immer verwehrt wird."

Das Berufungsverfahren wird vor dem Oberverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 11 LB 34/18 geführt.

Quelle: VIER PFOTEN

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