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Urteil: Jäger muss für möglichen Wolf-Abschuss 3.500 Euro Strafe zahlen

Archivmeldung vom 18.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GesaD / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Ein Jäger in Rheinland-Pfalz ist wegen seiner tödlichen Schüsse auf einen möglichen Wolf zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt worden. Das entschied das Amtsgericht Montabaur am Donnerstag. Nach Ansicht des Richters sei es dabei unerheblich, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe. Der Mann habe vielmehr gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil er ein Wirbeltier ohne Grund erschossen habe.

Der 72-jährige Jäger hatte das Tier nach eigenen Angaben für einen Hund gehalten und auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 4.000 Euro gefordert.

Vor Gericht war auch ein Streit darüber entbrannt, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um einen Wolf handelte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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