ADAC-Marktübersicht "Neuwagen mit Partikelfilter" transportiert Fehlinformationen über Diesel-Smart
Archivmeldung vom 14.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie irreführende Werbung der DaimlerChrysler-Tochter Smart für den Diesel-Smart ForTwo cdi trägt Früchte. In der aktuellen "Marktübersicht Neuwagen mit Partikelfilter" des Allgemeinen Deutschen Automobilclub Deutschland (ADAC, Stand: 06/06) wird der Diesel-Smart fortwo cdi fälschlich in der Liste von Fahrzeugen mit "geschlossenem" Filtersystem und einem "Partikelrückhaltegrad von mehr als 99%" aufgeführt.
Diese Aufnahme des Smart ForTwo cdi in die ADAC-Marktübersicht
Neuwagen mit Partikelfilter ist definitiv falsch. In Wirklichkeit
besitzt der Zweisitzer Diesel-Smart keinen Partikelfilter, sondern
wird mit einem ungeregelten so genannten PM Kat ausgeliefert. Damit
erreicht er nur knapp die derzeitige Mindestnorm für Russpartikel bei
Neufahrzeugen (25 mg PM/km; Euro-4) und liegt um mehr als das
Vierfache über der zukünftigen Euro-5-Norm (5 mg PM/km). Die in
deutschen Neuwagen heute üblichen Russpartikelfilter schaffen dagegen
Emissionswerte, die unter der Nachweisgrenze von derzeit etwa 1 mg
PM/km liegen. Die Fehleintragung des schmutzigen Diesel-Smart in der
insbesondere im Internet viel genutzten ADAC-Marktübersicht verstärkt
nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die von der
DaimlerChrysler-Tochter Smart betriebene Irreführung von Bürgern, die
einen sauberen Diesel-Pkw kaufen wollen.
"Wir fordern den ADAC auf, die falsche Angabe über den
Diesel-Smart fortwo cdi unverzüglich zu korrigieren und ihn von der
Liste der sauberen Diesel-Pkw zu streichen", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der ADAC sei gut beraten, "in
Zukunft technische Angaben der Autohersteller akribisch zu prüfen,
bevor offizielle Firmeninformationen blauäugig in eigene
Publikationen übernommen werden. Wir sind überrascht, dass der ADAC
den Automobilbauern offensichtlich blind vertraut und bei den für die
Verbraucher äußerst wichtigen Marktübersichten den Fehlinformationen
von DaimlerChrysler auf den Leim geht ".
Im Gegensatz zur ADAC-Liste taucht der Smart ForTwo beim
ökologisch orientierten Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einer
vergleichbaren Marktübersicht über derzeit lieferbare Diesel-Pkw mit
Partikelfilter nicht auf (www.vcd.org/partikelfilter.html). Resch:
"Das Beispiel zeigt, dass eine gewisse Distanz zu den
Werbebotschaften der Autohersteller, die den VCD auszeichnet,
offenbar nicht schaden kann".
Die DUH wirft der DaimlerChrysler Tochter Smart vor, mit der fälschlich behaupteten serienmäßigen Ausstattung des Smart ForTwo coupé cdi mit Dieselpartikelfilter seine Kunden zu täuschen und sich so rechtswidrig einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Käufer des Smart ForTwo cdi müssen nach den Mitte Mai veröffentlichten Plänen der Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der erstmaligen Zulassung des Kleinwagen sogar eine Strafsteuer in Höhe von 300 Euro und ab 2008 außerdem eine um 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Hinzu käme ein überdurchschnittlicher Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Deshalb hat die DUH die Smart GmbH in der vergangenen Woche abgemahnt und zur Unterzeichung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Noch heute wird die DUH den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der rechtswidrigen Werbung für den Diesel-Smart fortwo cdi beim zuständigen Landgericht Stuttgart beantragen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e. V.