Immer noch illegale Abschalteinrichtungen in VW-Modellen?
Archivmeldung vom 05.09.2019
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Freigeschaltet durch André OttWie das ARD-Politikmagazin Kontraste berichtet, wird die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen deutlich gedrosselt. Und zwar, sobald die Temperaturen unter 15 Grad fallen oder über 33 Grad steigen. In Fachkreisen spricht man von einem "Thermofenster".
Wenn es draußen kühler wird, bringt den Recherchen zufolge die neue Software bei den VW-Diesel-Autos keine Verbesserung beim Stickoxid-Ausstoß. Im Gegenteil, so Jürgen Resch, der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: "Was uns völlig erschreckt hat war, dass bei winterlichen Temperaturen oder Temperaturen wie wir sie ab Oktober wieder zu erwarten haben, die Werte sogar höher sind als die, die wir gemessen haben vor dem Software-Update im Sommer."
VW argumentiert, das Thermofenster sei notwendig, um den Motor vor Schaden zu schützen und beruft sich dabei auf eine Ausnahmeklausel in der betreffenden Verordnung. Der Verwaltungsrechtler Professor Martin Führ von der Hochschule Darmstadt hält solche Thermofenster allerdings für illegal: "Auch das Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung und Abschalteinrichtungen sind verboten. Der Begriff verschleiert den Umstand, dass die Abgasreinigung ausgeschaltet wird, es sind weite Bereiche der normalen Temperaturen, die wir hier in Mitteleuropa haben, nicht erfasst, und das ist nicht erlaubt."
Das Landgericht Düsseldorf hat einem Autofahrer nun Recht gegeben, der gegen VW geklagt hat, weil ihm trotz Software-Update Fahrverbote drohen. Die Begründung der Richter: Das Fahrzeug sei noch immer mangelhaft. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, könnte den Recherchen zufolge aber weitreichende Folgen haben.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)