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Union: Bundesländer müssen Nitrat-Messnetz ausweiten und verbessern

Archivmeldung vom 12.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) beschlossen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der zuständige Berichterstatter Johannes Röring folgendes.

Albert Stegemann: "Unsere Landwirte brauchen Transparenz und Gewissheit bei den Ergebnissen, die die Messstellen für die Nitratkonzentration im Grundwasser liefern. Dies war bisher nicht immer gegeben. Mit der heute beschlossenen Vorschrift erhalten die Grundwasser-Messstellen in den Bundesländern neue einheitliche Mindestanforderungen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Technik und der Ergebnisse deutlich zu verbessern. Dies führt auch dazu, dass die tatsächlich nitratsensiblen Gebiete nachvollziehbarer und verursachergerecht ausgewiesen werden.

Ein aus unserer Sicht wichtiger Aspekt ist zudem, dass es sich bei der Vorschrift um Mindestanforderungen handelt. Das heißt, die Bundesländer können und sollten dies als Ansporn nehmen und insbesondere den Ausbau und die Überprüfung ihres Messstellennetzes vorantreiben. Eine Messstelle je 50 Quadratkilometer, wie die Verwaltungsvorschrift es aktuell vorsieht, ist das unterste Mindestmaß. Eine höhere Dichte an Messstellen führt zu valideren Daten, erhöht die Aussagekraft und trägt damit zu einer stärkeren Akzeptanz bei den Landwirten bei."

Johannes Röring: "Die Verwaltungsvorschrift nimmt die Bundesländer in die Pflicht, ihr Messstellennetz zu ertüchtigen und gibt ihnen ein einheitliches Ausweisungsverfahren an die Hand. Es gibt nun feste Vorgaben für eine Binnendifferenzierung, mit der eine Herausnahme nicht belasteter Teilgebiete möglich wird. Die vorgesehenen Modellierungsverfahren berücksichtigen auch regional unterschiedliche Standortfaktoren wie Bodentyp und Grundwasserbildung. Dadurch trägt man den regionalen Besonderheiten von Boden und Wasser Rechnung und kann die Quellen der Nährstoffflüsse besser nachvollziehen. Insgesamt wird damit die Ausweisung der Gebiete besser und differenzierter.

Das ist wichtig für die Landwirtinnen und Landwirte vor Ort, die aktiv ihren Teil zum Gewässerschutz beitragen. Die Landwirte erwarten jetzt, dass die jeweiligen Landesregierungen den Spielraum nach oben nutzen, die der Bund ihnen mit den Mindestanforderungen zur Verfügung stellt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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