Internationaler Gerichtshof erklärt japanischen Walfang in der Antarktis für illegal
Archivmeldung vom 31.03.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHeute entschied der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag, dass der japanische Walfang in der Antarktis nach internationalem Recht illegal ist. Laut IGH entspricht Japans so genannter wissenschaftlicher Walfang in der Antarktis nicht den Bedingungen für wissenschaftlichen Walfang, wie die IWC (Internationale Walfangkommission) sie festgelegt hat. Somit wird Japan keine Genehmigungen mehr zur Waljagd erhalten. Die australische Regierung hatte gegen Japans Waljagd geklagt.
„Wir sind überglücklich, dass den Walen endlich Gerechtigkeit widerfährt“, kommentiert IFAW-Walexperte Patrick Ramage aus Den Haag. „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Walschutz. Es bedeutet, dass Wale im Antarktischen Schutzgebiet in Zukunft vor kommerzieller Jagd im Namen der Wissenschaft geschützt sind. Die japanische Regierung steht im Ruf, internationale Gremien zu respektieren, daher gehen wir davon aus, dass Japan diese Entscheidung akzeptieren und seinen Walfang beenden wird.“
Seit Einführung des internationalen Moratoriums zum kommerziellen Walfang in 1986 tötete Japan mehr als 14.000 Wale im Namen der Wissenschaft, die meisten davon im Antarktischen Schutzgebiet, das 1996 ausgerufen wurde.
„Wir fordern die letzten drei Walfang-Nationen Japan, Island und Norwegen auf, endlich zu akzeptieren, dass der Walfang keinen Platz im 21. Jahrhundert hat“, so Dr. Ralf Sonntag, Meeresbiologe und Direktor IFAW-Deutschland. „Der Markt für Walfleisch befindet sich in allen drei Ländern im freien Fall. Es wird Zeit, sich endlich der internationalen Staatengemeinschaft anzuschließen und sich von dieser veralteten und unökonomischen Industrie zu verabschieden.“
Der IFAW kämpft für ein Ende jeglichen kommerziellen Walfangs und fördert nachhaltige Walbeobachtung als humane und nachhaltige Alternative für Küstengemeinden.
Quelle: IFAW-Deutschland