Katzenschwemme im Mai: PETA fordert Kastrationspflicht für Freigängerkatzen
Archivmeldung vom 04.05.2013
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittÜberfüllte Tierheime, rund zwei Millionen heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks – und die Zahl der Tiere steigt stetig: Erwartungsgemäß werden im Mai viele sogenannte Frühjahrskatzen geboren. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. appelliert nun an die Länder, die Einführung einer Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten vorzubereiten. Diese tierfreundliche Maßnahme ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um eine unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren – sie soll in Kürze im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes durch eine Verordnungsermächtigung möglich sein.
„Im Frühling werden wieder unzählige Katzen das Licht einer Welt erblicken, die ihnen nicht wohlgesonnen ist“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Um die Überpopulation und das Leid der Tiere langfristig zu senken ist es unabdingbar, Freigänger-Katzen zu kastrieren. Katzenhalter müssen in die Verantwortung gezogen werden“.
Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall 2-mal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen – diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere.
Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Länder und Kommunen noch für Steuerzahler Mehrkosten. Doch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend der Tiere.
Quelle: PETA Deutschland e.V.