Deutsche Umwelthilfe begrüßt EU-Vorschlag für besseren Haischutz
Archivmeldung vom 21.11.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Europäische Kommission hat heute in Brüssel einen Vorschlag zur Änderung der EU-Finning-Verordnung präsentiert, in dem sie für ein ausnahmsloses Verbot der grausamen Praxis eintritt. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßt das Vorgehen gegen das brutale Abschlachten von Haien. Beim so genannten Finning trennen die Fischer die für den Handel kostbaren Haiflossen unmittelbar nach dem Fang an Bord ab und entsorgen die übrigen Tierkörper im Meer. Millionen von Haien fallen nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) jährlich dieser Praxis zum Opfer, die innerhalb der EU-Fischerei noch immer weit verbreitet ist und oft ungeahndet bleibt. Die Haiflossen sind vor allem in Asien begehrt und zählen dort als Hauptzutat der Haiflossensuppe zu den wertvollsten Fischereierzeugnissen. Einer der wichtigsten Exporteure ist die EU, mit Spanien an der Spitze.
Die DUH befürwortet die vorgeschlagene Neuregelung: "Durch die Nachfrage nach Haifischflossen kommt es zu einem enormen Aderlass bei diesen an der Spitze der Nahrungskette stehenden Beutegreifern mit unabsehbaren Folgen für das ökologische Gleichgewicht in den Meeren", sagt Ulrich Stöcker, Leiter der DUH-Naturschutz-Abteilung. "Die verpflichtende Anlandung von Haien im Ganzen ist nicht nur eine Forderung von Meeresschützern und Wissenschaftlern, sondern die langjährige Empfehlung zahlreicher internationaler Gremien, von der IUCN über das Europäische Parlament bis hin zu den Vereinten Nationen. Wir fordern das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat auf, diesem längst überfälligen Kommissionsvorschlag zuzustimmen."
Die Kommission will die in einigen Mitgliedstaaten vorhandenen Sondergenehmigungen abschaffen, die es Fischern gestatten, Haiflossen auf See abzutrennen und Körper und Flossen getrennt voneinander anzulanden. So soll das Finning-Verbot künftig bei sämtlichen von EU-Fischereifahrzeugen oder in EU-Gewässern gefangenen Haien greifen. Da vor allem spanische Fischer über Sondergenehmigungen verfügen, wird von der spanischen Fischerei-Industrie und der Regierung in Madrid der größte Widerstand erwartet.
Die Annahme des Kommissionsvorschlags erfolgt erst nach einem ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren. Die Meeresschutz-Expertin der DUH, Nina Wolff, betont die Rolle Deutschlands in diesem Prozess: "Die Verantwortung der Bundesrepublik liegt nicht allein darin, dem Kommissionsvorschlag zuzustimmen. Die Bundesregierung muss darüber hinaus ihren Einfluss für einen umfassenden Haischutz geltend machen, damit die vorgeschlagenen Verschärfungen des Finning-Verbots die notwendige Unterstützung einer kritischen Masse von Mitgliedstaaten finden." Als Mitglied der Shark Alliance hat sich die DUH in den vergangenen Monaten nachdrücklich dafür eingesetzt, das Finning-Verbot der EU von einer der weltweit schwächsten in eine ökologisch nachhaltige und effektive Regelung umzuformulieren. Zuletzt wurde im Rahmen der European Shark Week eine Petition mit einem Aufruf an Bundesagrarministerin Aigner gestartet, für die Schließung der Schlupflöcher im Finning-Verbot und gegen den Raubbau an Haibeständen einzutreten.
Hintergrund:
Als oberste Räuber sind Haie wichtiger Bestandteil der Meeresökosysteme. Die Überfischung ihrer Bestände hat weit reichende Auswirkungen nicht nur auf die zunehmend geschwächten Populationen, sondern auch die Artenzusammensetzung und das biologische Gleichgewicht der Meere. Nach Erkenntnissen der IUCN werden ca. 80 Haiarten in europäischen Gewässern befischt, ein Drittel der gefangenen Haiarten sind durch Überfischung gefährdet. Das Finning von Haien trägt zur Überfischung ihrer Bestände bei. Aufgrund ihrer späten Geschlechtsreife und der niedrigen Reproduktionsraten erholen sich Haie nur schwer von Überfischung.
Der Europäische Hai-Aktionsplan (KOM (2009) 40 endg.) sieht rechtliche und fischereipolitische Maßnahmen zur Erhaltung der Haibestände vor. Er bezieht sich auf einen Internationalen Aktionsplan der FAO von 1999 (IPOA SHARKS), der die Erhaltung und Bewirtschaftung der von der Gemeinschaftsflotte dezimierten Haibestände sicherstellen soll. Ziel ist unter anderem die Stärkung des Finningverbots, aber auch eine Anpassung der Haifänge an die verfügbaren Ressourcen und Schutzmaßnahmen für gefährdete Bestände. 2003, als laut der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die Haifänge (inklusive Rochen und Seekatzen) ihr weltweites Maximum erreichten, erließ der Rat der Europäischen Union die Verordnung Nr. 1185/2003 über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen, auch EU-Finning-Verordnung genannt. Die Verordnung verbietet das Abtrennen von Flossen aller Hai- und Rochenarten an Bord von Schiffen in EU-Gewässern und an Bord von EU-Schiffen weltweit. Doch mit einer speziellen Fangerlaubnis können die Mitgliedsstaaten ihren Fangschiffen das Abtrennen von Flossen toter Haifische an Bord erlauben, ebenso das Anlanden von Flossen und Körpern in unterschiedlichen Häfen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat die Aktionen der Shark Alliance für die zügige Formulierung eines überarbeiteten Finning-Verbots durch die Europäische Kommission unterstützt und sich im Rahmen einer EU-weiten Konsultation zur Änderung der Finning-Verordnung im Februar 2011 für einen umfassenden Schutz der Haie und eine Ganzkörperanlandung ausgesprochen.
Weitere Informationen zum Finning unter www.haiwoche.de und www.sharkalliance.org.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)