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Kraftwerk Datteln: Umweltverbände warnen vor neuer "Lex E.on"

Archivmeldung vom 04.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnen vor einer erneuten Rechtsbeugung für das umstrittene E.on-Steinkohlekraftwerk Datteln 4. Für das offenbar seitens des Regionalverbands Ruhr (RVR) geplante Zielabweichungsverfahren fehle die rechtliche Grundlage. Zugleich widersprachen DUH und BUND der Aussage des RVR-Chefplaners Dr. Thomas Rommelspacher, wonach das Kraftwerk aus umwelt- und planungsrechtlicher Sicht "genehmigbar" sei.

"Ein Zielabweichungsverfahren wäre eine rechtlich nicht gedeckte neue Lex E.on", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND. "Erteilt die Landesregierung dazu ihr Einvernehmen, wäre dies eine weitere Rechtsbeugung zugunsten des Dattelner Kraftwerksschwarzbaus. Von einem Verfahren nach Recht und Gesetz könnte dann endgültig keine Rede mehr sein." Zwar sehe das Landesplanungsgesetz vor, dass mittels eines Zielabweichungsverfahrens im Einzelfall ausnahmsweise von den Vorgaben der Landesplanung abgewichen werden darf. Dies setze aber voraus, dass dadurch nicht von den Grundzügen der Landesplanung abgewichen werde. Letztere werden aber durch das Kraftwerksvorhaben massiv betroffen. Das hatte das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. September 2009 bestätigt.

Nach Überzeugung von DUH und BUND wäre eine Zielabweichungsentscheidung zugunsten des Kraftwerks deshalb rechtswidrig. Die Grundzüge der Planung würden in mehrfacher Hinsicht erheblich berührt. Dies gelte sowohl für den Kraftwerksstandort selbst als auch für die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. "In ganz Deutschland gibt es unseren Wissens kein vergleichbares Beispiel, bei dem für ein Vorhaben mit solchen Umweltauswirkungen der Weg für einen neuen Planungsversuch über eine Zielabweichungsentscheidung eröffnet wurde", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "In einem bestandskräftigen Urteil wurde ein mehrfacher und eklatanter Verstoß des Kraftwerksvorhabens gegen zentrale Ziele der Landesplanung und des Umweltrechts bestätigt. Es ist deshalb geradezu absurd, zu behaupten, das Vorhaben sei mittels Zielabweichungsverfahren genehmigbar."

DUH und BUND warnen die Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei davor, durch die großzügige Handhabung von Zielabweichungsverfahren grundlegende landesplanerische Ziele in Frage zu stellen. Ein Kraftwerk mit einem CO2-Gesamtausstoß von etwa 200 Millionen Tonnen über seine geplante Laufzeit konterkariere sämtliche Klimaschutzziele des Landes. Das geplante Klimaschutzgesetz würde damit schon ad absurdum geführt ehe es verabschiedet ist. Zudem bestehe die Gefahr von Schadenersatzansprüchen seitens E.on, falls auf Basis eines rechtswidrigen Zielabweichungsverfahrens ein neuer Bebauungsplan aufgestellt und dieser später erneut vor Gericht scheitern würde.

Unterdessen haben DUH und BUND sowohl beim RVR, als auch beim Umweltministerium und der Staatskanzlei Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Die Verbände fordern darin Einblick in alle das Zielabweichungsverfahren betreffenden Verwaltungsvorgänge. Damit nehmen DUH und BUND die Landesregierung beim Wort. Diese hatte mehr Transparenz bei Großvorhaben angekündigt.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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