Genehmigung für Kernkraftwerk Brunsbüttel fraglich
Archivmeldung vom 20.12.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Vattenfall-Kernkraftwerk Brunsbüttel steht möglicherweise vor dem Aus. Durch den mehr als dreijährigen Stillstand des schleswig-holsteinischen Reaktors sei dessen Betriebsgenehmigung erloschen. Zu diesem Schluss gelangt ein Gutachten, das die Grünen-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag bei der Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm in Auftrag gegeben hat, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Demnach müsste Betreiber Vattenfall eine neue Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk einholen, um wieder Strom damit zu erzeugen. Dies dürfte für das Kraftwerk, das seit 33 Jahren am Netz ist, schwierig werden.
Das Gutachten argumentiert mit einer Regelung, die gar nicht im Atomgesetz steht, sondern im Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses fordert vom Betreiber von Industrieanlagen eine neue Genehmigung, "wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist". Das Atomgesetz, eigentlich maßgeblich für Atomanlagen, verweist auf diesen Paragraphen. "Eine Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist unzulässig", folgert Ziehm.
Betreiber Vattenfall sieht das anders. Zum einen sei auch der Stillstand "laut Betriebshandbuch ein bestimmungsgemäßer Betrieb", erklärt eine Sprecherin. Zum anderen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" gelte für ein Kernkraftwerk nun einmal das Atomrecht. Offenbar sind die Rechtsfragen aber kniffelig. So hatte das Atomgesetz ursprünglich eine eigene Rechtsverordnung analog zu den Immissionsschutz-Regeln vorgesehen. Laut Gutachterin Ziehm aber fehlt diese bis heute. Damit gelte das Industrieanlagen-Recht. Dadurch allerdings wäre auch die Definition für den "Betrieb" eine ganz andere. Dann müsste das Atomkraftwerk Strom erzeugen, um wirklich "in Betrieb" zu sein. Die Kieler Atomaufsicht will dies alles nun prüfen. Noch aber liege das Gutachten nicht offiziell vor, hieß es am Sonntag.
Die Grünen in Schleswig-Holstein fordert jetzt schon Konsequenzen. "Eine Genehmigung zum Wiederanfahren darf nicht erteilt werden, solange dieser Einwand nicht geklärt ist", sagte Grünen-Fraktionschef Robert Habeck der "Süddeutschen Zeitung". Parallel erwägen die Grünen eine sogenannte Feststellungsklage, um den Sachverhalt vor Gericht zu bringen. "Brunsbüttel darf nicht wieder ans Netz", sagt Habeck.
Quelle: dts Nachrichtenagentur