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Schweinemäster zu Freiheitsstrafe verurteilt

Archivmeldung vom 08.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Weil ein Landwirt aus Hunsrück 160 Mastschweine verhungern ließ, hat ihn das Amtsgericht Cochem jetzt zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem darf der Mann drei Jahre lang keine Tiere halten. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN begrüßt das Urteil, fordert aber gleichzeitig die Behörden zu schärferen Kontrollen auf. Der qualvolle Tod der Schweine hätte laut VIER PFOTEN durch unabhängige Kontrollen verhindert werden können. Außerdem wäre in diesem Fall ein lebenslanges Tierhalteverbot angemessen gewesen.

„Viele Landwirte halten sich nicht an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben, weil sie nichts von den Kontrollen zu befürchten haben“, sagt Kampagnenleiterin Dr. Martina Stephany von VIER PFOTEN. „Es kommt vor, dass Protokolle unterschrieben werden, ohne dass die Tiere begutachtet werden.“ VIER PFOTEN fordert das Landwirtschaftsministerium deswegen dazu auf, endlich schärfere Kontrollen einzuführen. Die Mastanlagen müssten während der Mastperiode mehrfach von unabhängigen Veterinären besucht werden. Vor allem müsse dies unangekündigt geschehen. Auch vor dem Transport zum Schlachthof und dann erneut bei der Ankunft müssten unabhängige Kontrollen durchgeführt werden. Kranke und verletzte Tiere müssten erfasst werden.

Die 26 Millionen Schweine in deutschen Mastanlagen leiden wegen des fehlenden Auslaufs und der Enge der Ställe häufig an Kreislaufschwäche, Gelenk- und Muskelkrankheiten. Die Tiere sind permanent gestresst und entwickeln Verhaltensstörungen bis hin zum Kannibalismus. In der industriellen Massentierhaltung ist derzeit eine Arbeitskraft für rund 2.000 Schweine zuständig. Laut VIER PFOTEN könne so eine angemessene Betreuung der Tiere nicht gewährleistet werden.

Quelle: VIER PFOTEN

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