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AKW Obrigheim: Neue wasserrechtliche Genehmigung beantragt

Archivmeldung vom 10.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO), Baden-Württemberg: Druckwasserreaktor, 357 MW, Inbetriebnahme 1968, Abschaltung Mai 2005, derzeit im Rückbau.
Das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO), Baden-Württemberg: Druckwasserreaktor, 357 MW, Inbetriebnahme 1968, Abschaltung Mai 2005, derzeit im Rückbau.

Foto: Felix König
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) weist darauf hin, dass nur noch innerhalb weniger Tage (bis zum 15. Mai) Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine neue wasserrechtliche Genehmigung für das Atomkraftwerk (AKW) Obrigheim eingereicht werden können.

In einer Information der Initiative AtomErbe Obrigheim, die im BBU organisiert ist, heißt es: "Obwohl das AKW abgebaut wird, soll weiterhin Abwasser mit radioaktiven Stoffen in den Neckar geleitet und auch Neckarwasser zu Kühlzwecken genutzt werden. Beantragt ist die Genehmigung für 20 Jahre, also bis 2033, obwohl der Abbau bis etwa 2023 beendet sein soll. Dazu gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung, d. h. es sind Unterlagen öffentlich ausgelegt und es können Einwendungen erhoben werden. Leider sind die Unterlagen nicht im Internet veröffentlicht, sondern man musste ins Rathaus Obrigheim oder ins Landratsamt Mosbach gehen. Dort waren sie bis zum 2. Mai einzusehen und konnten ggf. kopiert werden, was relativ teuer ist (so viel zur BürgerInnenfreundlichkeit)." Die Einwendungsfrist läuft nur noch bis zum 15. Mai. Bis dahin muss der Brief (E-Mail wird nicht akzeptiert) beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises (oder im Rathaus Obrigheim) ankommen: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachbereich 2, Wasserrecht, Renzstraße 10, 74821 Mosbach

Anfang Mai teilte das baden-württembergische Umweltministerium (UM) zudem mit, dass die 3. Abbaugenehmigung für das AKW Obrigheim erteilt wurde. "Damit kann jetzt der am höchsten radioaktiv verschmutzte und verstrahlte Bereich, nämlich der Reaktordruckbehälter mit Einbauten und Umgebung abgebaut werden. Die Strahlung ist so stark, dass nur fernhantiert, d. h. mit Robotern, daran gearbeitet werden kann", so die Initiative AtomErbe Obrigheim.

Der Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz (BBU) betont, dass auch beim Abbau des AKW Obrigheim deutlich wird, dass das Atommüll-Problem nach wie vor drängend ist. Daher darf in Atomkraftwerken und sonstigen Atomanlagen kein weiterer Atommüll mehr produziert werden. Der BBU fordert grundlegend die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen.

Weitere Informationen zum AKW Obrigheim und auch einen Mustereinspruch gegen die neu beantragte wasserrechtliche Genehmigung gibt es im Internet unter www.atomerbe-obrigheim.de bzw. unter http://umweltfairaendern.de/2013/05/rueckbau-akw-obrigheim-steckt-voller-ris iken-einwendungen-gegen-wasserrechtliche-genehmigung-jetzt).

Quelle: BBU

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