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Berner Konvention senkt Schutzstatus des Wolfes: Feuer frei?

Freigeschaltet am 05.03.2025 um 12:12 durch Mary Smith
Bildrechte: Wildtierschutz Deutschland e.V. Fotograf: Stefan Suittenpointner, WTSD
Bildrechte: Wildtierschutz Deutschland e.V. Fotograf: Stefan Suittenpointner, WTSD

Die heute von der Berner Konvention beschlossene Senkung des Schutzstatus des Wolfs tritt morgen, am 6. März 2025 in Kraft.

Schutzstatus gesenkt, Feuer frei, die Jagd auf den Wolf ist eröffnet, oder? Gern wird genau dies von Wolfsgegnern suggeriert. Wahr ist aber: Der Wolf steht auch dann noch unter strengem Schutz, seine Überführung vom Anhang II in den Anhang III der Berner Konvention ist aber der erste Schritt, dies zu ändern.

Im Anhang II der Berner Konvention aus dem Jahr 1979 sind streng geschützte Tierarten aufgeführt. Für sie gilt ein grundsätzliches Tötungsverbot, das begrenzte Ausnahmen zulässt. Der Wolf ist nun aber nicht mehr im Anhang II, sondern im Anhang III gelistet. Das grundsätzliche Tötungsverbot gemäß Berner Konvention ist damit aufgehoben.

Allerdings haben sich die EU-Staaten im Rahmen einer weiteren Richtlinie dem Artenschutz verpflichtet: Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie oder Richtlinie 92/43/EWG) ist hinsichtlich des strengen Artenschutzes die Umsetzung der Berner Konvention auf EU-Ebene. Hier ist der Wolf auch weiterhin im Anhang IV aufgeführt und damit streng geschützt.

In der Praxis hat sich das Schutzniveau für den Wolf somit noch nicht geändert, er unterliegt weiterhin dem grundsätzlichen Tötungsverbot der EU-weit gültigen FFH-Richtline mit sehr begrenzten Ausnahmemöglichkeiten gemäß Artikel 12. Allerdings eröffnet die jetzt in Kraft getretene Senkung des Schutzstatus durch die Berner Konvention die Möglichkeit, ihn auch in der FFH-Richtlinie zu senken. Er würde dann vom Anhang IV in den Anhang V überführt und hätte damit seinen strengen Schutz verloren. Er würde dann zu den Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gehören, "deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können". Das grundsätzliche Tötungsverbot gemäß FFH-Richtlinie bestünde also nicht mehr. Allerdings ist zur Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie die Einstimmigkeit aller 27 EU-Staaten erforderlich.

Der nächste Schritt ist dann die Umsetzung auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten und erst dann wäre der gesenkte Schutzstatus wirksam. In Deutschland sind dazu Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. in den Bundesländern, in denen der Wolf im Jagdrecht steht, der Landesjagdgesetze erforderlich. In einigen Bundesländern ist der Wolf jagdbares Wild mit (aktuell noch) ganzjähriger Schonzeit.

Eine unkontrollierte Bejagung oder gar die Einrichtung wolfsfreier Zonen, wie sie gern von Wolfsgegnern propagiert wird, ist auch nach Senkung des Schutzstatus durch die Nationalstaaten nicht möglich. Der Wolf ist im Anhang III der Berner Konvention zwar keine streng geschützte, aber immer noch eine geschützte Art. Dies bedeutet, dass sicherzustellen ist, dass die Wolfspopulation in ihrem Fortbestand nicht gefährdet werden darf.

Die Statussenkung in der Berner Konvention bedeutet also keineswegs "Feuer frei", sie ist aber der erste Schritt hin zu einer Bejagung von Wölfen. Sie ist ein fatales Signal für den europäischen Artenschutz, denn die Entscheidung fußte nicht auf wissenschaftlicher Grundlage, sondern war rein politisch motiviert. Der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation ist weder EU-weit noch in den einzelnen Ländern auch nur annähernd erreicht, weite Gebiete der EU sind nach wie vor wolfsfrei.

Die Entscheidung, den Schutzstatus von Wölfen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse herabzustufen, stellt einen erheblichen Rückschlag für den Naturschutz und demokratische Prozesse in Europa dar. Sie verstößt gegen etablierte Verfahren, entbehrt einer wissenschaftlichen Begründung und stellt eine direkte Bedrohung der biologischen Vielfalt dar. Sie widerspricht auch den Grundprinzipien der Berner Konvention selbst, die, wie in ihrer Präambel festgehalten, den intrinsischen Wert und das Recht auf Leben der wildlebenden Flora und Fauna anerkennt, das es zu erhalten und an künftige Generationen weiterzugeben gilt.

Die Entscheidung kann ein Dammbruch sein, der möglicherweise weitere Tierarten betreffen wird, unter anderem den Biber oder den Fischotter.

Jagd auf Wölfe wird sich als kontraproduktiv für den Herdenschutz erweisen, die enttäuschten Hoffnungen werden Wasser auf die Mühlen der Wolfshetzer sein. Der beste Schutz für Weidetiere vor Wölfen sind guter technischer Herdenschutz und/oder der Einsatz von Herdenschutzhunden, sowie stabile Wolfsrudel in stabilen Territorien, in denen die territorialen Wölfe es gelernt haben, dass Zäune weh tun. Dass es funktionieren kann, beweist die IG Herdenschutz plus Hund in Sachsen-Anhalt, wo Weidetierhaltende mit etwa 25.000 Tieren seit sechs Jahren keinen einzigen Riss zu vermelden hatten.

Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)

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