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BBU: Beschluss der Umweltministerkonferenz ermöglicht Einstieg in Fracking-Technologie

Archivmeldung vom 23.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fracking: Schiefergasbohrung im Pinedale Anticline
Fracking: Schiefergasbohrung im Pinedale Anticline

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auf deutliche Kritik stößt beim Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die von der 79. Umweltministerkonferenz (UMK) vom 14. – 16.11.2012 einstimmig beschlossene Position zu Fracking, der Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen. Während in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, die UMK hätte sich eindeutig gegen Fracking ausgesprochen, sagt der beschlossene Text etwas anderes. Der Beschluss der UMK stellt keine Absage an Fracking und erst recht kein Bekenntnis zu einem dringend erforderlichen Verbot dieser Technologie dar.

So weist der BBU darauf hin, dass die Umweltminister zahlreiche Schlupflöcher zugelassen haben:

  • Fracking soll gemäß dem UMK-Beschluss nur in Trinkwasserschutzgebieten ausgeschlossen werden. In anderen Gebieten wäre es hingegen möglich.
  • Auch in Trinkwasserschutzgebieten soll lediglich der Einsatz „von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien“ ausgeschlossen werden. Weisen die Chemikalien andere Gefahrenmerkmale auf (sehr giftig, krebserregend, mutagen, reproduktionstoxisch etc.), gilt dieser Ausschluss nicht.
  • In zeitlicher Hinsicht sei es „auf Grund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage“ lediglich „zu diesem Zeitpunkt“ nicht verantwortbar, Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking zu genehmigen. Fracking zu einem späteren Zeitpunkt ist hingegen nach wie vor eine Option.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand erläutert: „Dies alles ist keine Absage an Fracking und erst recht kein Bekenntnis zu einem Verbot. Dazu passt, dass die Umweltministerkonferenz ausdrücklich die Durchführung von Forschungsbohrungen - möglichst im Einvernehmen mit und in Trägerschaft aller betroffenen Unternehmen - ins Auge fasst. Damit wird ein Einstieg in die Fracking-Technologie in Deutschland ermöglicht.“

Und weiter erklärt Oliver Kalusch: „Der Beschluss bedeutet die Übernahme der wachsweichen Position der NRW-Landesregierung, die sich eine Förderung von Erdgas mittels Fracking in der Zukunft als Option offen hält. Hierdurch kann die Umwelt nicht geschützt werden. Der BBU wird weiterhin auf ein Verbot von Fracking drängen.“

Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666. Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Quelle: BBU

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