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Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht

Archivmeldung vom 14.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafische Darstellung der Elbvertiefungen im 20. Jahrhundert
Grafische Darstellung der Elbvertiefungen im 20. Jahrhundert

Foto: Dr. Achim Taubert Original uploader was Raboe001 at de.wikipedia
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Morgen beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um die geplante Vertiefung der Unterelbe. Deren Fahrrinne soll um durchschnittlich einen Meter vertieft werden, damit große Containerschiffe den Hamburger Hafen schneller und besser erreichen können. Im Rahmen des bislang aufwändigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind. Zwischen Cuxhaven und Hamburg ist die Elbe weitgehend als Europäisches Schutzgebiet gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sowie durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschützt. Im Zuge des geplanten Eingriffs müssten ca. 40 Millionen Kubikmeter aus dem Flussbett gebaggert werden, wodurch die Ökologie des Flusses nachhaltig geschädigt würde.

„Die Unterelbe verträgt ökologisch keine weitere Vertiefung. Europäisches Naturschutzrecht verlangt, die Ökologie der Tideelbe zu verbessern. Die Elbvertiefung bewirkt genau das Gegenteil und verstößt daher gegen geltendes Recht“, begründen die Umweltverbände BUND, NABU und WWF die Klage.

„Die Elbe ist leider kein Einzelfall: kein einziger der als Bundeswasserstraßen genutzten Flüsse ist in einem guten Umweltzustand“, so die Verbände weiter. (Quelle BfG 2010) Laut Wasserrahmenrichtlinie soll bis 2015 an allen deutschen Flüssen ein sogenannter „guter ökologischer Zustand“ wiederhergestellt sein. 90 Prozent der deutschen Flüsse sind in keinem guten Zustand; ihre Beschaffenheit wird als „mäßig“ oder schlechter eingestuft. Der Entscheidung in Sachen Elbe komme damit Signalwirkung für den Gewässerschutz in Deutschland zu. „Unser Ziel sind lebendige Flüsse in Deutschland. Um eine gesunde Flussnatur an Elbe, Weser oder Ems mit der wirtschaftlichen Nutzung der Ströme in Einklang zu bringen, müssen Umweltbelange viel stärker gewichtet und schon am Anfang der Planungen besser berücksichtigt werden.“ Dazu gehöre auch die Prüfung von Alternativen. Statt die Elbe zwischen Hamburg und der Nordsee ein neuntes Mal zu vertiefen, sei eine Kooperation der norddeutschen Seehäfen Hamburg, Wilhelmshaven und Bremerhaven wirtschaftlich und ökologisch der richtige Weg.

Quelle: WWF

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