Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Wildschwein-Zaun in der Uckermark
Archivmeldung vom 26.01.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićAuf Basis erster Ergebnisse rechtlicher Überprüfungen zum Bau von Schutzzäunen im Nationalpark Unteres Odertal ergeben sich Verdachtsmomente hinsichtlich strafbarer Handlungen durch den Landkreis Uckermark: Offensichtlich wurden seitens des Landkreises Allgemeinverfügungen zum Bau von Zäunen rechtswidrig erlassen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es zwingend erforderlich zu prüfen, welche Auswirkungen derart gravierenden Eingriffe in den einzigartigen Auennationalpark Unteres Odertal mit seiner nach Anhang II geschützten Pflanzen- und Tierwelt hat. Eine sogenannte FFH-Prüfung für das Natura-2000-Gebiet hat nach unseren bisherigen Recherchen wohl nicht stattgefunden. Auch findet eine Begründung für die Unterlassung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, geschweige denn die Tatsache, dass die Zaunbarrieren in Naturschutzgebieten höchster internationaler Kategorie errichtet wurden, keine Erwähnung in den Allgemeinverfügungen des Landkreises.
Derweil wird wohl weiteres Tierleid an den Zäunen billigend in Kauf genommen. Bisher getroffene Maßnahmen ermöglichen es Tieren kaum, dem Hochwasser in den Flutungspoldern des Nationalparks zu entkommen. Wildtiere ertrinken, bleiben beim Versuch den Zaun zu überwinden in den engen Maschen hängen (auch im Bestand gefährdete Vogelarten sind betroffen) oder sterben auf der Suche nach einem Ausweg an Erschöpfung.
Der Landkreis ist im Vorfeld des Zaunbaus durch den Nationalpark auf die Konsequenzen des Zaunbaus, die sich durch das alljährliche Hochwasser ergeben, aufmerksam gemacht worden. Dazu wurden auch ein Vorschlag zu einem alternativen Zaunverlauf unterbreitet, aber vom Landkreis nicht umgesetzt. Der Verdacht liegt deshalb nahe, dass auch vorsätzliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen wurden und werden.
Einen umfassenden Überblick über die Situation im Krisengebiet in der Uckermark und mögliche rechtliche Versäumnisse geben auch offene Briefe der DJGT (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht) an Landrätin Karina Dörk und die zuständige Verbraucherschutzministerin Nonnemacher.
Wildtierschutz Deutschland wird sich in den nächsten Tagen mit Rechtsexperten und Tier- und Naturschutzverbänden hinsichtlich einer weiteren Vorgehensweise beraten.
Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)