Malta-Referendum: NABU setzt zum Schutz von Zugvögeln nun auf EU-Recht
Archivmeldung vom 13.04.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer NABU wertet das Ergebnis der Volksabstimmung zur Frühjahrsjagd auf Zugvögel in Malta als Zeichen, dass die Jagdlobby in dem Mittelmeerstaat an Boden verliert. Danach hat sich eine hauchdünne Mehrheit von 50,4 Prozent aller Wahlberechtigten für die Beibehaltung der Frühjahrsjagd auf Zugvögel ausgesprochen. Bei hoher Wahlbeteiligung hatten nur 2200 Stimmen gefehlt, um der Initiative einer Koalition aus Nichtregierungsorganisationen zum Erfolg zu verhelfen, die ein Ende der nationalen Ausnahmeregelung forderte, die maltesischen Jäger den Abschuss von Turteltauben und Wachteln während des Frühjahrzuges nach Europa erlaubt.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Fast die Hälfte der maltesischen Bevölkerung hat für ein Ende der Frühjahrsjagd gestimmt. Dies zeigt, dass es in Malta bei weitem keinen Konsens für die Vogeljagd mehr gibt. Unser Partnerverband BirdLife Malta hat mit einer großartigen Kampagne für den Stopp der Frühjahrsjagd geworben. Den Ausschlag hat letztendlich wohl die Unterstützung der Regierungspartei für die Fortführung der Jagd gegeben, die gleichzeitig versprach, in Zukunft härter gegen den weit verbreiteten illegalen Abschuss geschützter Arten vorzugehen."
Der NABU lehnt die Jagd auf Vögel im Frühjahr strikt ab, da dabei die Elternvögel geschossen werden, die den Winter überlebt haben und in wenigen Wochen zur Brut schreiten würden. Dazu haben sich die Mitgliedstaaten der EU mit der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Nur im Ausnahmefall kann ein Mitgliedstaat wie Malta die Jagd auf Zugvögel auf dem Frühjahrszug erlauben. Dazu muss sichergestellt sein, dass nur geringe Mengen bestimmter Arten unter streng kontrollierten Bedingungen geschossen werden. Ein jährlicher Bericht über die Einhaltung dieser Bedingungen muss der EU-Kommission vorgelegt werden.
NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann: " Bei 11.000 offiziell im Frühjahr zu schießenden Turteltauben kann jedoch von 'geringen Mengen' keineswegs die Rede sein, .In Deutschland brüten nur noch etwa 30.000 Paare der Turteltaube, ihre Bestände sind in den vergangenen zwölf Jahren um über die Hälfte zurückgegangen. Bereits die offizielle Zahl der jedes Frühjahr in Malta geschossenen Turteltauben ist eine schwere Belastung für diese bei uns hochbedrohte Vogelart. Da zudem die Kontrolle der Abschusszahlen nicht funktioniert, müssen wir damit rechnen, dass in Wirklichkeit wesentlich mehr Turteltauben geschossen werden." Der NABU sieht daher die strengen Ausnahmebedingungen der Vogelschutzrichtlinie in diesem Fall nicht erfüllt. Die von den Jägern knapp gewonnene nationale Abstimmung dürfte daher trotzdem die Fortführung der Frühjahrsjagd nicht dauerhaft festschreiben.
"Die Entscheidung über die Jagd auf Zugvögel kann nicht von einem EU-Staat alleine getroffen werden, denn es geht um ein gemeinsames europäisches Naturerbe - gerade deshalb gibt es die EU-Vogelschutzrichtlinie", so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller. "Der NABU fordert deshalb EU-Umweltkommissar Karmenu Vella auf, die von Malta beanspruchte Ausnahmeregelung zu kassieren, da sie EU-Recht widerspricht. Fast die Hälfte der Malteser würden dies unterstützen, die Europäer in den Brutgebieten der betroffenen Vogelarten sowieso."
"Nur ein Ende der Ausnahmeregelung für Turteltaube und Wachtel würde es ermöglichen, in der Praxis erfolgreich gegen den Abschuss geschützter Arten wie Adler und Störche vorzugehen - angeblich ein erklärtes Ziel der maltesischen Regierung. Anderenfalls dient die Ausnahmeregelung als willkommener Deckmantel für illegale Abschüsse", so NABU-Vogelexperte Lachmann.
Quelle: NABU (ots)