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Aurelia-Vorstand mahnt vor Bundestagsausschuss mangelhafte Risikoprüfungen bei Pflanzenschutzmitteln an

Archivmeldung vom 21.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/www.pestizidkontrolle.de/FLORIAN AMRHEIN"
Bild: "obs/www.pestizidkontrolle.de/FLORIAN AMRHEIN"

Die derzeitigen staatlichen Risikoprüfungen für Pflanzenschutzmittel sind lückenhaft und reichen nicht aus, um Umweltschäden insbesondere an Bienen und anderen bestäubenden Insekten zu verhindern.

Dies war heute der weitgehende Tenor einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses im Bundestag, die sich mit der erfolgreichen Bundestagspetition Pestizidkontrolle von Imkermeister und Vorstand der Aurelia Stiftung, Thomas Radetzki, befasste. In seinem Eingangsstatement betonte Radetzki die Notwendigkeit staatlicher Pestizidkontrollen, die dem aktuellsten Stand der Forschung und Technik entsprechen müssten. Dies sei bisher nicht der Fall. Schon 2013 habe die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA diese Defizite erkannt und eine Leitlinie zur Verbesserung der Risikoprüfungen vorgeschlagen.

Dabei sollten erstmals auch subletale Effekte sowie Langzeitschäden an Bienen und anderen Bestäubern angemessen berücksichtigt werden. Diese Leitlinie sei jedoch am Widerstand der Industrie sowie einzelner EU-Staaten gescheitert. Daraufhin sei eine deutlich abgeschwächte Version der sogenannten "Bee Guidance" entwickelt worden, die Schäden an den besonders gefährdeten Hummeln und Wildbienen nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung habe dem zugestimmt und damit ermöglicht, dass weiterhin hochproblematische Wirkstoffe zugelassen und eingesetzt würden.

Radetzki forderte die anwesenden Vertreter des Bundesministeriums für Landwirtschaft (BMEL) auf, diesen Kurs schnellstmöglich zu korrigieren und auf EU-Ebene entschieden für eine wirksame Bee Guidance einzutreten. Andernfalls könnten die zuständigen deutschen Behörden wie das Umweltbundesamt (UBA) weder das volle Ausmaß der Schäden ermitteln noch die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Bienen und Biodiversität ergreifen.

Offener Streit in der Bundesregierung beim Thema Insektenschutz

In der anschließenden Diskussion zeigten sich die Vertreter aller Parteien weitgehend einig, dass angesichts des massenhaften Sterbens von Bienen und Insekten alles getan werden müsse, um insbesondere Bestäuber besser zu schützen. "Es ist nicht zu bestreiten, dass Pflanzenschutzmittel erhebliche negative Effekte haben", urteilte Staatssekretär Florian Pronold (SPD), der bei der Anhörung das Bundesumweltministerium (BMU) vertrat. Zugleich verwies Pronold auf einen offenen Streit in der Regierungskoalition beim Thema Insektenschutz.

Konkret geht es dabei um drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgericht Braunschweig (http://ots.de/X8MDUz), die es dem UBA untersagen, bisher nicht berücksichtigte Umweltschäden durch Pflanzenschutzmittel festzustellen und notfalls eigene Anwendungseinschränkungen für Pestizide zugunsten des Umweltschutzes zu erlassen. Sowohl Radetzki als auch Pronold forderten das BMEL auf, eine sofortige Revision dieser Urteile zu erwirken. Ansonsten würde die Regierung klaglos hinnehmen, dass nachweislich umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen würden.

BMEL stellt Verbot von Thiacloprid bis Ende 2019 in Aussicht

Michael Stübgen, Staatssekretär des BMEL, wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem "Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft", deren unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen seien. Die Bundesregierung sei durchaus gewillt gewesen, die europäische "Bee Guidance" in ihrer ursprünglichen Form zu verabschieden. Allerdings habe es dafür keine Mehrheit im Europäischen Rat gegeben. Darüber hinaus stellte Stübgen ein Verbot des besonders umstrittenen Insektizids Thiacloprid bis Ende 2019 in Aussicht.

Der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner fragte daraufhin kritisch nach, warum die Bundesregierung der Überarbeitung der Bee Guidance überhaupt zugestimmt habe. Manfred Todtenhausen (FDP) wollte außerdem von Stübgen wissen, inwieweit auch sogenannte Cocktaileffekte, die bei der Mischung mehrerer Pestizidwirkstoffe auftreten und zu einer Potenzierung ihrer Giftigkeit führen können, bei den Risikoprüfungen beachtet würden. Beiden Fragen wich Stübgen aus, räumte aber ein, dass Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Pestiziden bisher zu wenig untersucht worden seien. "Das sind wir dabei zu beheben", so Stübgen. Die Berücksichtigung von Cocktaileffekten ist ebenfalls eine der zentralen Forderungen der Bundestagspetition Pestizidkontrolle.

Forderung nach industrieunabhängigen Studien

"Die Behörden sind bei der Risikobewertung bisher hauptsächlich auf Daten angewiesen, die von den Pestizidherstellern selbst erhoben werden. Die viel zu wenigen unabhängigen Studien, die auf bisher nicht geprüfte Risiken eingehen, werden aus formalen Gründen nicht berücksichtigt", stellte Radetzki klar. Eine unabhängige Risikoprüfung nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse sei so nicht möglich. "Das ist in Anbetracht von 1,2 Kilogramm Pestiziden, die pro Kopf jährlich auf deutschen Äckern landen, untragbar", so Radetzki weiter: "Bienen, Bürger und insbesondere Bauern müssen sich darauf verlassen können, dass der Gesetzgeber die Sicherheit von Pflanzenschutzmittel auch tatsächlich gewährleistet."

Der Petitionsausschuss wird nun darüber entscheiden, ob er sich hinter die Forderungen der Petition stellt und eine entsprechende Empfehlung an den Deutschen Bundestag geben. Entscheidet auch das Parlament zugunsten einer Unterstützung der Petition, wird es einen entsprechenden Beschluss mit Empfehlungen an die Bundesregierung übermitteln.

Die heutige Anhörung kann nachträglich in der Mediathek des Bundestags angeschaut werden: www.bundestag.de/mediathek

Mehr Infos zur Bundestagspetition Pestizidkontrolle finden Sie unter www.pestizidkontrolle.de.

Quelle: www.pestizidkontrolle.de (ots)

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