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UN verbietet TBT in Schiffsanstrichen

Archivmeldung vom 16.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
© WWF
© WWF

Schiffsanstriche mit dem hochgiftigen Biozid Tributylzinn (TBT) werden weltweit verboten.

Am Mittwoch (17.9.) tritt die 2001 verabschiedete AFS-Konvention (International Convention on the Control of Harmful Anti-Fouling Systems on Ships) in Kraft. TBT verseucht seit Jahrzehnten die Meere und verursacht schwere Missbildungen und Fortpflanzungstörungen bei Schnecken und Muscheln. Das langlebige Gift gelangt in die Nahrungskette, es kann auch in Fischen, Seevögeln und Walen nachgewiesen werden. Damit müssen die bislang 34 dem Abkommen beigetretenen Länder dafür sorgen, dass keine Schiffe mit giftigen Anstrichen unter ihrer Flagge fahren oder ihre Häfen anlaufen.

„TBT gehört in den Giftschrank und nicht ins Meer. Das Verbot ist ein Meilenstein für den Meeresschutz. Allerdings ist es beschämend, dass das UN-Abkommen erst mit sieben Jahren Verspätung in Kraft tritt“, so Stephan Lutter, WWF-Experte für Meeresschutz. So habe Deutschland die Konvention erst im Juni verabschiedet. Der zuständigen UN-Schifffahrtsorganisation (IMO) liegt die deutsche Beitrittsmeldung allerdings bis heute nicht vor. Der WWF fordert alle 168 IMO-Staaten auf, den Vertrag zu ratifizieren.

Antibewuchs-Anstriche schützen den Rumpf eines Schiffes vor dem Befall mit Algen, Muscheln, Seepocken und anderen Organismen. Lange Zeit galt TBT als wirksamstes Mittel gegen unliebsame Gäste an der Schiffswand. Doch das hochgiftige Biozid gelangt auch in die Meeresumwelt und in die Nahrungskette. Die Öffentlichkeit wurde erstmals Anfang der 1980er Jahre aufgeschreckt, als die zunehmende TBT-Vergiftung an der französischen Küste in großem Maße Austern deformierte und ihren Verkauf unmöglich machte. Die fatalen Wirkungen eines der schädlichsten Umweltgifte, mit dem der Mensch die Meere verseucht, traten immer deutlicher zu Tage. So wurde bei 180 Schneckenarten Schäden bis zur Unfruchtbarkeit und zum Aussterben einzelner Arten bekannt. Selbst in Gewebeproben von Walen oder Albatrossen, die fernab der Schifffahrtsrouten leben, kann das Gift nachgewiesen werden. 

Frankreich und später die EU verboten in den 1980er Jahren biozidhaltige Farben für Freizeit- und kleinere Küstenschiffe. Doch dann stockte der Kampf gegen das Gift, bis Umweltorganisationen sowie Nord- und Ostseestaaten die IMO zum Handeln aufforderten. Ende der 1990er Jahre entwickelte der WWF gemeinsam mit Reedereien, Farbenherstellern und Behörden TBT-freie Schiffsanstriche. Erst 2001 kam der Durchbruch, die IMO verabschiedete die AFS-Konvention. Damit war das Ende von giftigen Anstrichen für alle Schiffstypen besiegelt. Doch erst vor Jahresfrist kam mit der Ratifizierung Panamas die zum Inkrafttreten der Konvention erforderliche Staatenzahl zusammen. Zwischenzeitlich hatte die EU ihr TBT-Verbot zum 1. Januar 2008 auf alle Schiffstypen ihrer Mitgliedsländer ausgeweitet.

Quelle: WWF

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