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Aus für AKW Krümmel würde Atomausstieg deutlich verzögern

Archivmeldung vom 27.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach dem derzeit geltenden Atomgesetz würde die Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel dazu führen, dass kein weiteres Atomkraftwerk vor der Bundestagswahl 2013 abgeschaltet werden muss. Darauf weist die bundesweite Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt hin.

Die Stilllegung von Krümmel wird inzwischen nicht einmal mehr von der CDU ausgeschlossen, da sich die Betreiber-Firma Vattenfall als unzuverlässig erweist.

„Es ist absurd: Das Aus für Krümmel könnte die Stilllegung anderer maroder AKW verhindern“, sagte Jochen Stay, Sprecher der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt. „Deshalb fordern wir eine Verschärfung des Atomgesetzes, auch um eine Bauernopfer-Strategie der Stromkonzerne zu verhindern. Seit elf Jahren ist der Atomausstieg angekündigt, aber bis heute nicht umgesetzt. Die aktuelle Gesetzesfassung könnte diesen Zustand zementieren.“

Die Atomkraftgegner erwarten jetzt vor allem von den atomkritischen Parteien klare Strategien, wie der Ausstieg tatsächlich umgesetzt werden kann. „Wir begrüßen, dass SPD und Grüne die Stilllegung von Krümmel verlangen. Aber sie müssen dann gleichzeitig erklären, wie sie den Weiterbetrieb der anderen Reaktoren konkret verhindern wollen“, forderte Stay.  „Sonst endet der ganze Atomausstiegs-Wahlkampf in einem riesigen Wählerbetrug.“

Nach der Logik des Atomkonsenses zwischen rot-grüner Bundesregierung und den Stromkonzernen aus dem Jahr 2000 müssen AKW stillgelegt werden, sobald eine damals für jeden Reaktor individuell festgelegte "Reststrommenge" produziert ist. Diese Reststrommengen können laut Atomgesetz zwischen den Reaktoren übertragen werden.

Das Gesetz sieht vor, dass in der Regel nur Strommengen von älteren auf jüngere Kraftwerke übertragen werden. Für die umgekehrte Übertragung von "jung" auf "alt" ist eine Ausnahmegenehmigung der Bundesregierung notwenig. Diese wurde in den letzten Jahren von Umweltminister Sigmar Gabriel mehrfach verweigert.

Bisher wenig bekannt ist allerdings eine Sonderregelung für den Fall, dass ein neuerer Reaktor endgültig stillgelegt wird. Dazu heißt es in §7, Absatz 1b des Atomgesetzes: „Die Zustimmung (…) ist nicht erforderlich, wenn die abgebende Anlage den Leistungsbetrieb dauerhaft einstellt.“

Das Atomkraftwerk Krümmel hat aktuell noch Produktionsrechte über eine Reststrommenge von 88.580 Gigawattstunden. Wird diese geschickt auf die sieben ältesten AKW übertragen, die in der kommenden Legislaturperiode ihre eigene Stromkontingente aufbrauchen werden, dann könnten sie alle über die Bundestagswahl 2013 hinaus gerettet werden. Es handelt sich um die Reaktorblöcke Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Ohu 1, Philippsburg 1, Esensham und Brunsbüttel. 

Quelle: .ausgestrahlt

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