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Bauernverband: Keine Biopatente durch die technische Hintertür

Archivmeldung vom 11.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gentechnik-Baukasten - Biohack the planet
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

(DBV) Die jüngste Entscheidung des Europäischen Patentamtes EPA zur Anmeldung eines Patents für die Eigenschaft einer Paprikasorte (EP2753168A1) sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) im Grundsatz kritisch: "Diese Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer des EPA steht nicht nur im Gegensatz zur bisherigen Praxis des europäischen Patentrechts. Sie ignoriert die politischen Vorgaben und auch die fehlende gesellschaftliche Akzeptanz für Biopatente.

Wir lehnen Patente auf Pflanzen und Tiere grundsätzlich ab. Patente auf Pflanzen sind eine Innovationsbremse für die Pflanzenzüchtung und führen zu hohen Kosten für die Züchter. Diese Entscheidung muss man nun zum Anlass nehmen, das Europäische Patenübereinkommen EPÜ zu ändern. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für die rechtssichere Umsetzung der Auslegungsempfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 einzusetzen", betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken.

Die Regel 28 II EPÜAO besagt, dass Produkte aus im wesentlichen biologischen Verfahren nicht patentierbar sind und korrigiert die G2/12 "Tomate II" und G2/13 "Brokkoli II" Entscheidungen und setzt die Auslegungsempfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 um. Die technische Beschwerdekammer des EPA hat nun aber entschieden, dass die Regel 28 II EPÜAO nicht mit Artikel 53 b) EPÜ vereinbar ist und damit nichtig sei.

Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV) (ots)

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