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"Im Rahmen des Jagdschutzes" werden auch Hunde und Katzen erschossen

Archivmeldung vom 18.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Jagdjahr 2008/2009 wurden in Nordrhein-Westfalen 128 Hunde und 11.385 Katzen "im Rahmen des Jagdschutzes" erschossen. Das teilte Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg jetzt auf eine entsprechende Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Johannes Remmel mit, wie die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) in ihrer Freitagsausgabe meldet.

Der sogenannte "Haustierabschuss" ist im Bundes- und Landesjagdgesetz gesetzlich verankert, ihm liege "die vereinfachte Annahme zu Grunde, die Haustiere würden Wildtiere und Vögel reißen", erklärte Johannes Remmel der WAZ. "Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden", heißt es dazu im Gesetzestext.

Von willkürlichen Richtlinien sprechen Tierschützer - und einem bewusst gewollten "Vernichtungsfeldzug" der Jäger gegen Hund und Katze. Seit vielen Jahren fordern sie eine grundlegende Novellierung des Jagdgesetzes, das noch auf dem 1934 Reichsjagdgesetz fußt, das Reichsjägermeister Hermann Göring verfasst hatte. Das Argument der Jäger, Hunde und Katzen seien "Raubzeug, das kurz gehalten werden müsse", um Niederwild wie Rebhühner und Hasen zu schützen, sei nur vorgeschoben, behauptet etwa der Deutsche Tierschutzbund, die angebliche Regulierungsfunktion der Jagd, so wie sie derzeit praktiziert werde, "schlicht ökologischer Unsinn". 3000 Unterschriften, berichtet Tierschutzbund-Sprecher Marius Tünte, habe die Organisation für ihre Forderung "Stoppt die Jagd auf Haustiere" bereits gesammelt.

Gregor Klar, Forstassessor und Referatsleiter für Naturschutz und Weiterbildung beim Landesjagdverband, wehrt sich " Ein wilderndes Haustier zu erschießen, sei die "allerletzte Möglichkeit für einen Jäger in einer extremen Situation". 

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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