animal public e.V. legt offiziellen Widerspruch gegen Bärenabschussgenehmigung ein
Archivmeldung vom 27.05.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie die Tier- und Artenschutzorganisation animal public e.V. mitteilte, hat sie bei der Regierung von Oberbayern Widerspruch gegen die Genehmigung zum Abschuss des eingewanderten Braunbären eingelegt.
Der Braunbär, der seit 170 Jahren in Deutschland ausgerottet ist, gehört nach
dem internationalen Artenschutzrecht zu den streng geschützten Arten und darf
daher weder gefangen noch getötet werden. Am 22.05.06 erließ die Regierung von
Oberbayern eine Allgemeinverfügung die diese Verbote für den eingewanderten
Braunbären „Bruno“ aufhebt und seinen Fang oder Abschuss
genehmigt. „Es ist allen geeigneten Jagdausübungsberechtigten
gestattet, dem von Österreich auf oberbayerisches Gebiet übergewechselten
Braunbären nach zustellen, um ihn zu fangen und oder zu töten“, heißt es in der
Verfügung.
Dagegen hat der Verein animal public e.V. jetzt offiziellen Widerspruch eingelegt. „Seit Tagen wurde der Bär nicht mehr nachweislich gesichtet und hat sich seiner Art gemäß unauffällig verhalten.“, so Laura Zimprich Sprecherin von animal public e.V., „Das widerspricht der Annahme, dass der Bär sich weiterhin in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhält und es zu für den Menschen gefährlichen Begegnungen mit dem Bären kommen kann, die der Allgemeinverfügung zu Grunde liegt.“
Der Verein fordert daher den Schießbefehl sofort aufzuheben und bei Wiederkehr des Bären weniger einschneidende Maßnahmen zu treffen, die das Wohl der Menschen und des Bären berücksichtigen.
Möglich wären die Vergrämung des Tieres aus der Nähe menschlicher Siedlungen oder eine Verbringung des Bären in einen weniger dicht besiedelten Lebensraum.
Quelle: Pressemitteilung animal public e.V.
Dagegen hat der Verein animal public e.V. jetzt offiziellen Widerspruch eingelegt. „Seit Tagen wurde der Bär nicht mehr nachweislich gesichtet und hat sich seiner Art gemäß unauffällig verhalten.“, so Laura Zimprich Sprecherin von animal public e.V., „Das widerspricht der Annahme, dass der Bär sich weiterhin in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhält und es zu für den Menschen gefährlichen Begegnungen mit dem Bären kommen kann, die der Allgemeinverfügung zu Grunde liegt.“
Der Verein fordert daher den Schießbefehl sofort aufzuheben und bei Wiederkehr des Bären weniger einschneidende Maßnahmen zu treffen, die das Wohl der Menschen und des Bären berücksichtigen.
Möglich wären die Vergrämung des Tieres aus der Nähe menschlicher Siedlungen oder eine Verbringung des Bären in einen weniger dicht besiedelten Lebensraum.
Quelle: Pressemitteilung animal public e.V.