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Pelikan vertreibt Pinsel aus geschütztem Tropenholz

Archivmeldung vom 08.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Firma Pelikan vertreibt Pinsel aus geschütztem Tropenholz. Das berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" in seiner kommenden Sendung. Die Pinselstiele seien aus südostasiatischem Ramin. Das hat das Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei im Auftrag des Magazins zweifelsfrei festgestellt.

Ramin wird durch das Washingtoner Artenschutzabkommen international geschützt. Der Import ohne Genehmigung ist strafbar.

Die Umweltstiftung WWF hat vor neun Wochen die zuständigen Umwelt- und Naturschutzämter eingeschaltet. Seither gehen Behörden in Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz dem Fall nach. Auch das Zollkriminalamt (ZKA) will nun aufgrund der Recherchen von "Report Mainz" die entsprechenden Einfuhrdokumente überprüfen. Wolfgang Schmitz vom ZKA erklärte: "Die Hinweise sind so konkret, dass wir Ermittlungen aufnehmen werden." In einer Stellungnahme erklärt Pelikan, das Ramin-Holz stamme "ausschließlich aus Malaysia" und werde begleitet durch Zertifikate, die angeblich belegen, dass das fragliche Holz "problem- und bedenkenlos" verwendet werden dürfe.

Professor Dietrich Jelden, Direktor im Bundesamt für Naturschutz hält dies für "eine Falschaussage". "Rein aus Umweltschutzgesichtspunkten müsste man auf den Erwerb von solchen Produkten verzichten", so Jelden und weiter: "Es ist eigentlich nicht vertretbar, solche Produkte anzubieten, die aus gefährdeten Beständen stammen, wo eine Nachhaltigkeit in keinster Weise gegeben ist." In einer weiteren Stellungnahme räumt Pelikan inzwischen ein: "Bei der Einfuhr wurde allerdings versäumt, die (...) Einfuhrgenehmigung nach der EG-Artenschutzverordnung einzuholen." Das Unternehmen bemühe sich nun um eine nachträgliche Genehmigung. Zudem kündigte Pelikan an, künftig "ausschließlich auf artenschutzrechtlich unbedenkliche Holzsorten" zurückzugreifen.

Nach Informationen von "Report Mainz" wurde auf Initiative des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) vor zwei Jahren eine Bund-Länder Arbeitsgruppe "Ramin" eingerichtet. Dieser Gruppe gehören, wie "Report Mainz" von Mitgliedern der Arbeitsgruppe erfahren hat, außer dem BfN u. a. auch das Bundeskriminalamt sowie das Zollkriminalamt an. Derzeit ermitteln - unabhängig vom Fall Pelikan - zwei Staatsanwaltschaften strafrechtlich wegen illegalem Ramin-Handel. Der Wert der gehandelten Waren liege weit im sechsstelligen Euro Bereich. Die Ermittlungen erstrecken sich auch auf das benachbarte Ausland. Mehrere europäische Behörden seien an den Ermittlungen beteiligt.

Holzexperte Gerald Koch vom Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei stellt in "Report Mainz" fest, dass "mehr Tropenhölzer auf den Markt kommen, was damit zusammenhängt, dass die Verarbeitung solcher Produkte in diesen Tropenländern weiterentwickelt worden ist." Johannes Zahnen von der Umweltstiftung WWF erklärte: "Die Unternehmen hier in Deutschland wissen, wie die Situation in den Ländern dort ist. Sie tragen mit die Verantwortung für die Vernichtung dieser Urwälder."

Stellungnahme der Firma Pelikan zu Pinseln aus Ramin Holz

Die Marke Pelikan steht für qualitativ hochwertige und sichere Produkte. Dies gilt uneingeschränkt auch für alle Pinsel Pelikans, die intensiven Qualitätskontrollen unterliegen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung ökologischer Standards, so wurde Pelikans Umweltmanagement aufgrund verschiedenster Bemühungen im Jahr 2008 nach dem Standard ISO14001 zertifiziert.

Alle neu produzierten Pinselprodukte bestehen aus artenschutzrechtlich unbedenklichem Birkenholz. Richtig ist, dass in der Vergangenheit für die Produktion etlicher Pelikan Pinsel aus Malaysia stammendes, offiziell freigegebenes Quotenholz der Sorte Ramin verwendet wurde. Für jede Ausfuhr des zu Pinseln verarbeiteten Ramin Holzes aus Malaysia liegen Ausfuhrgenehmigungen der zuständigen Behörde nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) vor. Das Material für die Pinselschäfte wurde dabei nicht aus wertvollem Stammholz, sondern ausschließlich aus Ästen und Reststücken gewonnen. Es wurde so einer sinnvollen Verwertung zugeführt, statt wie bisher verbrannt zu werden.

Die Verarbeitung des Holzes erfolgte nach Vorlage der Exportpapiere aus Malaysia in einer vom Zoll kontrollierten Zone in Indien, von wo aus die fertig gestellten Pinsel nach Deutschland importiert wurden. Die Einfuhr erfolgte unter Einschaltung eines namhaften deutschen Logistikunternehmens, das die Formalitäten abwickelte.

Die Pinsel wurden zollrechtlich ordnungsgemäß deklariert und über das Zollamt Hannover eingeführt. Bei der Einfuhr wurde allerdings versäumt, die formell zusätzlich erforderliche Einfuhrgenehmigung nach der EG-Artenschutzverordnung einzuholen. Um dieser Formalität zu genügen, bemüht sich Pelikan derzeit bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), um eine nachträgliche Genehmigung. Dem BfN wurden umfangreiche Materialien vorgelegt, die belegen, dass im Rahmen des im Einzelnen nachvollziehbaren Produktionsprozesses tatsächlich nur legal aus Malaysia ausgeführtes Ramin Holz verwendet wurde. Darüber hinaus hat sich das BfN bei der zuständigen malaiischen CITES Behörde über die Korrektheit der CITES Ausfuhrbescheinigungen informiert.

Pelikan hat keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Verwendung von Ramin Holz gezogen.

Angesichts der ökologischen Grundausrichtung wird Pelikan zukünftig selbst solches Ramin Holz, das von der Artenschutzbehörde CITES freigegeben ist, nicht zu Pinseln verarbeiten, sondern ausschließlich auf artenschutzrechtlich unbedenkliche Holzsorten zurückgreifen.

Quelle: SWR "Report Mainz" / Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

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