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Gutachten: Auch AKW nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt

Archivmeldung vom 10.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kernkraftwerk Brunsbüttel Bild: ExtremNews
Kernkraftwerk Brunsbüttel Bild: ExtremNews

Wegen mangelhaften Schutzes gegen Flugzeugabstürze hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig Mitte Juni die Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel kassiert. Doch wie ist es um den Schutz der neun noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland bestellt? .ausgestrahlt hat den ehemals höchsten technischen Experten der Bundesatomaufsicht, Dipl.-Ing. Dieter Majer, Ministerialdirigent a.D., beauftragt, die Auswirkungen von Flugzeugunglücken und gezielt herbeigeführten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke zu analysieren.

Majers gutachterliche Stellungnahme kommt zu einem erschreckenden Ergebnis: Keines der neun in Deutschland noch laufenden Atomkraftwerke ist gegen den Absturz eines Passagierflugzeuges ausgelegt.

Schon der Absturz eines Fliegers mittlerer Größe kann Majer zufolge in jedem der AKW zur Kernschmelze führen. Die Durchschlagskraft insbesondere der Triebwerkswellen, die enormen Erschütterungen durch den Aufprall des schweren Fliegers, die Kerosinbrände und -explosionen können Sicherheitsbehälter, Reaktordruckbehälter, Kühl- und Notstromsysteme sowie Rohre, Stromleitungen und/oder Steuerungseinrichtungen so stark beschädigen, dass der Reaktor völlig außer Kontrolle gerät und auch das Personal keine Möglichkeit mehr hat, wichtige Notmaßnahmen einzuleiten.

Wegen der Beschädigung oder gar Zerstörung des Sicherheitsbehälters können die radioaktiven Stoffe aus dem Reaktor sofort und ungehindert in die Umgebung gelangen. Ein solcher Super-GAU würde großräumig schwere Schäden verursachen. Alle bisherigen Versuche, die AKW gegen Flugzeugabstürze zu schützen, etwa durch Vernebelungsanlagen, sind Majer zufolge gescheitert.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt: „Was für Zwischenlager gilt, muss erst recht auch für die AKW selbst gelten: Ein Reaktor, der noch nicht einmal gegen den Absturz eines Passagierflugzeugs mittlerer Größe geschützt ist, darf nicht weiterlaufen. Die Regierung muss die Betreiber zwingen, ihre Meiler abzuschalten, solange diese nicht nachgewiesen haben, dass sie auch den Absturz eines großen Flugzeugs unbeschadet überstehen.“

Die gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von Flugzeugunglücken und gezielten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke finden sie online als PDF unter http://www.ausgestrahlt.de/flugzeugabsturz

Quelle:  Jochen Stay - .ausgestrahlt

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