NABU: Gerichtsurteil zu Atommüllendlager Schacht Konrad ist leichtfertig
Archivmeldung vom 08.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Naturschutzbund NABU hat das Gerichtsurteil zum Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter als leichtfertig und unangemessen kritisiert. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte die Klagen von Kommunen und Anwohnern als unzulässig abgewiesen.
"Über ein so weit reichendes
Projekt wie ein Atommüllendlager darf letztendlich nicht nur mit
rechtsformalen Begründungen entschieden werden", sagte NABU-Präsident
Olaf Tschimpke. Die Kläger hätten vielmehr Sicherheitsbedenken,
fehlende Prüfung alternativer Standorte sowie die fehlende
Rechtfertigung des Bedarfs vorgebracht, die das Gericht in seinem
Urteil überhaupt nicht berücksichtigt und sich stattdessen auf
formale Klagebefugnisse zurückgezogen hatte. "Wer soll denn in einem
solchen Fall überhaupt klageberechtigt sein, wenn nicht die Menschen,
die rund um das geplante Endlager leben", so der NABU-Präsident.
Tschimpke verwies darauf, dass die massiven Bedenken gegen den
Endlagerstandort Schacht Konrad auch in einer fünf Monate dauernden
Erörterung in den Jahren 1992 und 1993 nicht ausgeräumt werden
konnten. Zudem sei klar, dass der Standort nach heutigen
Erkenntnissen grundsätzlich gar nicht mehr in Frage käme. "Es ist
heute in der Fachwelt unstrittig, dass unberührte Gesteinsformationen
viel besser geeignet sind als vorgenutzte Bergwerke", so Olaf
Tschimpke. Es komme darauf an, für ein Endlager den bestmöglichen
Standort zu wählen. Schon vor diesem Hintergrund könne es nicht das
alte Eisenerzbergwerk sein.
Zudem sei unstrittig, dass Schacht Konrad keinesfalls für die
Aufnahme von hochradioaktiven Abfällen in Frage komme. Deutschland
habe sich aber aus guten Gründen für ein Ein-Endlager-Konzept
entschieden. Dessen Realisierung endlich wissenschaftlich fundiert
anzugehen sei nun schon seit Jahrzehnten verschleppt worden. Statt
dessen hätten sich Politiker und Atomkonzerne an offensichtlich
ungeeigneten Standorten festgebissen. "Die Bundesregierung muss jetzt
endlich die Empfehlungen des AK End umsetzen und eine völlig neue
Standortsuche mit vergleichender Bewertung mehrerer Standorte
gesetzlich verankern," so Olaf Tschimpke.
Quelle: Pressemitteilung NABU