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Wissenschaftler bewerten EU-Verbot für Finning bei Haien als unzureichend

Archivmeldung vom 18.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Finning-Verbot der EU greift nicht. Zu diesem Schluss kommt der gestern in London vorgelegte wissenschaftliche Lenfest-Report zur EU-Finning-Verordnung. Der Report ist das Resultat eines Experten-Workshops im Oktober 2006. Ziel des Workshops war es, praktikable Lösungen für die konsequente Durchsetzung des EU-Finning-Verbots zu entwickeln.

Derzeit wird das Finning-Verbot über ein Flossen-Körpergewichtsverhältnis kontrolliert. Dieses Verfahren ist jedoch unzureichend, da die Haiflossen und -körper in verschiedenen Häfen angelandet werden dürfen, was eine effektive Kontrolle unmöglich macht. Die Wissenschaftler fordern deshalb, dass Haie mit den Flossen am Körper angelandet werden müssen. Nur so kann Finning verhindert werden. Beim Finning werden Haien die Flossen abgeschnitten und der Körper ins Meer zurückgeworfen.

"Das Finning-Verbot ist eine der wenigen Maßnahmen, mit denen die EU die bedrohten Haibestände schützen kann - und dennoch ist diese wichtige Verordnung mit schwerwiegenden Mängeln behaftet", sagte Uta Bellion, Leiterin der Shark Alliance. "Die Vorschläge der Experten bestärken die EU-Fischereibehörden darin, das Finning-Verbot zu verschärfen, um diese verheerende Methode zu unterbinden." Finning ist in der gesamten EU und in den meisten internationalen Gewässern verboten, aber nachsichtige Maßstäbe und Gesetzeslücken beim Umsetzen durch die EU verhindern, dass das Verbot greift. So ist es mit einer speziellen Fangerlaubnis legal, die Flossen auf See abzutrennen, solange man den Körper auch verwertet. Auch liegt das in der EU geltende Flossen-Körpergewichtsverhältnis 100 Prozent über dem anderer Länder und eröffnet somit Spielräume für Finning, sodass die Behörden in der Praxis kaum kontrollieren können, ob ein Teil der Haikörper ins Meer zurückgeworfen worden sind. Im Bericht heißt es: "Die Experten haben so viele Mängel bei der Kontrolle des Finning-Verbots über das Flossen-Körpergewichtsverhältnis entdeckt, dass sie von dieser Methode abraten."

Die Diskrepanz, zwischen der Zahl der weltweit gehandelten Flossen und den gemeldeten Haifängen ist offensichtlich. Um das tatsächliche Handelsvolumen zu erreichen, müssten Schätzungen der Wissenschaftler zufolge 26 bis 73 Millionen Haie gefangen werden. Diese Zahl liegt um das Drei- bis Vierfache über den offiziellen Zahlen. "Der Haifang hat in den vergangenen Jahrzehnten einen enormen Aufschwung erlebt", sagt Sarah Fowler, stellvertretende Vorsitzende für die IUCN Shark Specialist Group und eine der Hauptautorinnen des Berichts. "Die Auswirkungen der erhöhten Nachfrage auf die Haibestände wurden viel zu lange ignoriert."

"Ein effektives Finning-Verbot reicht aber nicht aus, um die Haie vor Überfischung zu schützen", so Sonja Fordham, Haispezialistin der Shark Alliance und Workshop-Teilnehmerin. "Die von uns vorgeschlagenen Verbesserungen müssen Teil eines umfassenden EU-Aktionsplans zum Schutz der europäischen Haibestände sein und unter anderem Konzepte für bessere Datenerfassung und vorbeugende Beschränkungen der Haifänge umfassen."

Quelle: Pressemitteilung Shark Alliance

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