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Aufklärungsquote gleich Null: NRW versagt im Kampf gegen die Artenschutzkriminalität

Archivmeldung vom 01.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Laura Schneider / pixelio.de
Bild: Laura Schneider / pixelio.de

Naturschützer werfen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) vor, bei der Bekämpfung von illegalen Verfolgungen und Vergiftungen geschützter Vögel auf ganzer Linie versagt zu haben. Wie die Bonner Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR) mitteilt, wurden seit 2005 bundesweit 1.540 Fälle von Abschuss, Vergiftung, Fang oder der Zerstörung von Nestern streng geschützter Vogelarten bekannt, davon alleine 628 in NRW.

Trotz dieser hohen Fallzahl und einer Dunkelziffer von mehr als 90 Prozent wurde nach Angaben von EDGAR in den letzten vier Jahren in NRW kein einziger Täter rechtskräftig verurteilt. "Diese Bilanz ist eine Bankrotterklärung für den behördlichen Artenschutzvollzug und gleichzeitig eine direkte Folge der 2018 von der Landesregierung beschlossenen Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität", so Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord.

Durch die Arbeit der Stabsstelle wurden bis 2018 zahlreiche Artenschutz-Großverfahren in NRW ins Rollen gebracht und mehr als 40 Wilderer, Giftleger, Vogelfänger und Tierhändler zu teilweise hohen Geldstrafen verurteilt. Seit der Auflösung der Stabsstelle liegt die Anzahl der Verurteilungen in diesem Bereich in NRW bei Null. Die von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) in der letzten Woche gegenüber der dpa vorgenommene Bewertung, sie sei mit der Aufstellung ihres Hauses beim Thema Umweltkriminalität "sehr zufrieden", ist vor diesem Hintergrund völlig unverständlich. "Polizei und Justiz sind mit dem Vollzug des komplizierten Naturschutzrechts sowohl fachlich als auch personell total überfordert. Die Folge ist, dass bei fast allen Fällen der letzten Jahre nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und Verfahren reihenweise eingestellt wurden", berichtet Axel Hirschfeld. Dazu kommt, so der Biologe, dass praktisch alle bekannt gewordenen Strafverfahren nach Hinweisen von Zeugen oder Anzeigen von Verbänden eingeleitet worden sind. Proaktive behördliche Maßnahmen wie Kontrollen bekannter Problemgebiete oder das Überwachen von illegalen Fallen fänden nicht statt.

Das Komitee und andere Naturschutzverbände fordern deshalb die Wiedereinrichtung der aufgelösten Stabsstelle als Schnittstelle zwischen Zeugen von Artenschutz-Delikten und den Strafverfolgungsbehörden. Außerdem müssten Polizeibeamte in Zukunft besser geschult und Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Verfolgung von Umweltdelikten eingerichtet werden. Die Naturschützer verweisen darauf, dass es in praktisch allen anderen EU-Mitgliedsstaaten spezialisierte Umweltpolizei-Einheiten gibt. "Wir fordern Ministerpräsident Armin Laschet auf, umgehend Reformen einzuleiten und sicherzustellen, dass Straftaten im Bereich Artenschutz in NRW in Zukunft wieder konsequent verfolgt und angemessen sanktioniert werden können".

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e. V. (ots)

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