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Verfahren wegen Tierversuchen: Mängelliste der EU deutlich länger als bekannt

Archivmeldung vom 04.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild:  Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0

Deutschland verstößt weit umfänglicher gegen EU-Regelungen zu Tierversuchen als bisher bekannt. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, kritisiert die EU-Kommission die Umsetzung von mehr als 20 Artikeln sowie mehreren Anhängen einer entsprechenden EU-Richtlinie in deutsches Recht. Im Juli hatte Brüssel deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Laut "NOZ" arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit an einer Stellungnahme, hat aber Fristverlängerung beantragt.

Die Kommission hatte der Bundesregierung zuvor einen mehrseitigen Mängelkatalog übermittelt. Darin kritisiert Brüssel die eingeforderte Sachkunde der Versuchsteilnehmer oder die mögliche Abwesenheit von Tierärzten bei Versuchen. Gar nicht umgesetzt sieht die Kommission beispielsweise Vorgaben zur Züchtung von Affen: Versuchs-Primaten sollen möglichst Nachkommen von Tieren sein, die bereits in Gefangenschaft leben. Der Anspruch sei im deutschen Recht nicht formuliert, so die Kommission. Deutlich fällt auch die Kritik an den rechtlichen Grundlagen für Kontrollen von Tierversuchen in Deutschland hinsichtlich Häufigkeit und Risikoorientierung aus.

Renate Künast, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, sagte, es sei eine Schande, wie in Deutschland mit Versuchstieren umgegangen werde. "Die Große Koalition ist der Alptraum aller Tiere", so Künast. Sie forderte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf, den Ausstieg aus Tierversuchen voranzutreiben. Dafür sprach sich auch Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, aus: "Wir fordern die Bundesregierung auf, die kritisierten Mängel umgehend zu beheben. Zusätzlich muss eine konkrete Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen her." Das Vertragsverletzungsverfahren der EU bezeichnete er als "Armutszeugnis für Deutschland". Nach Zahlen der Bundesregierung wurden 2016 insgesamt etwa 2,8 Millionen Tiere für Versuche benutzt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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