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Urteil: Fehmarnbelt-Tunnel darf gebaut werden

Archivmeldung vom 03.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lage der geplanten Fehmarnbelt-Querung
Lage der geplanten Fehmarnbelt-Querung

Foto: Bowzer
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der umstrittene Fehmarnbelt-Tunnel unter der Ostsee darf gebaut werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Dienstag hervor. Demnach wurden sämtliche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Abschnitt des Projekts zurückgewiesen.

Unter anderem hatten Aktivisten und Umweltorganisationen verfahrens- und umweltrechtliche Einwände erhoben und den Verkehrsbedarf für die Errichtung einer festen Verbindung über den Fehmarnbelt bestritten. Auch die Stadt Fehmarn hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt - dabei ging es um die Erweiterung der Aufgaben ihrer Feuerwehr.

Bei dem Fehmarnbelt-Tunnel handelt es sich um einen geplanten, 17,6 Kilometer langen Straßen- und Eisenbahntunnel unter der Ostsee zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland zur Querung des Fehmarnbelts. Ziel ist, die Reisezeit deutlich zu reduzieren. Der Bau war bereits im April 2015 vom dänischen Parlament genehmigt worden, die deutsche Baugenehmigung stand noch aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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