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Schmidt: EU-Vorschlag zu Gen-Pflanzen-Import "höchst fragwürdig"

Archivmeldung vom 04.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christian Schmidt, 2009
Christian Schmidt, 2009

Foto: J. Patrick Fischer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Als "rechtlich höchst fragwürdig" kritisiert Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Vorschlag der EU-Kommission, die Import-Zulassung genetisch veränderter Pflanzen bei Futter- und Lebensmitteln den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu überlassen. Der Vorschlag sei weder gut gemeint noch gut gemacht, so Schmidt im ZDF-Wirtschaftsmagazin "Wiso".

Er widerspreche dem Binnenmarkt. Eine Kontrolle der Gen-Importe sei nicht durchsetzbar. "Wer soll das bitte wo kontrollieren? Wir kommen zu einem Flickenteppich der Zuständigkeiten." Schmidt fügte hinzu, ihm sei nicht ganz klar, was die Europäischen Union mit einem "solchen Vorschlag anfangen soll".

Auch Martin Hofstetter von Greenpeace lehnt in "Wiso" den Vorschlag der EU-Kommission ab: "Was die EU da abliefert, ist eine Mogelpackung." Denn was die EU an Importen von Gen-Pflanzen erlaube, könnten die Nationalstaaten nicht mehr verbieten. "Abgesehen davon gibt es Handelsverträge und offene Grenzen innerhalb der EU."

Verbraucherschützer befürchten durch den EU-Vorschlag eine Ausweitung der Importe von Gen-Pflanzen für Futter- und Lebensmittel. Der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, forderte in "Wiso" eine eindeutige und klare Kennzeichnung von Fleisch und Milch-Produkten, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind.

Die EU-Kommission hatte am 22. April 2015 eine EU-Import-Zulassung von 19 neuen genetisch veränderten Pflanzen für Futter- und Lebensmittel vorgeschlagen, den EU-Mitgliedsstaaten aber zugleich ein nationales Import-Verbot ermöglicht. Dabei dürfen die einzelnen Staaten allerdings für ein Verbot keine Gründe anführen, die von der EU bei der Zulassung schon bewertet wurden. Die EU hat bei der Import-Zulassung bereits die Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt bewertet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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