PETA: Massenhaftes Töten von „Eintagsküken“ verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Archivmeldung vom 27.02.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAus dem Ei in den Schredder: Das millionenfache Töten sogenannter Eintagsküken widerspricht dem Tierschutzgesetz – unabhängig von der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Minden, in NRW die Ordnungsverfügungen zum Tötungsverbot durch die Kreisordnungsbehörden aufzuheben. Da die kleinen Brüder der sogenannten Legehennen weder Eier legen noch viel Fleisch ansetzen und so den Betrieben keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen, werden die Tiere in Brütereien massenhaft vergast oder geschreddert. Laut §17 des Tierschutzgesetzes muss aber für das Töten eines Tieres ein „vernünftiger Grund“ vorliegen – rein finanzielle Interessen sind dafür nicht ausreichend. Daher erstattete PETA Deutschland e.V. nun bei verschiedenen Staatsanwaltschaften Strafanzeige gegen mehrere Brütereien in NRW.
Die Tierrechtsorganisation fordert die Behörden auf, geltendes Recht durchzusetzen und dem sinnlosen Töten Einhalt zu gebieten. Dabei verweist PETA auch auf mehrere staatsanwaltliche Entscheidungen, nach denen das Kükenmorden strafbar ist – wie zuletzt 2013 die Staatsanwaltschaft Münster festgestellt hat.
„Küken nur wegen des ungewünschten Geschlechts zu töten widerspricht Gesetz, Ethik und Moral. Obwohl das den Brütereibetreibern bekannt ist, schreddern sie aus reiner Profitgier weiter“, so Krishna Singh, Rechtsanwalt bei PETA Deutschland e.V. „Kurzfristig und verwaltungsrechtlich meinen die Brütereien mit der Entscheidung aus Minden aus dem Schneider zu sein – doch ihr Handeln bleibt strafbar: Für das ungerechtfertigte Töten von Wirbeltieren können bis zu 3 Jahre Haft verhängt werden.“
In Deutschland werden jedes Jahr über 50 Millionen sogenannte Eintagsküken meist lebendig geschreddert oder vergast. 2005, 2010 und 2013 erachteten verschiedene Staatsanwaltschaften diese Praxis in PETA vorliegenden Bescheiden als Straftatbestand. Die Verfahren gegen Brütereien wurden nur unter dem Hinweis auf einen „Verbotsirrtum“ eingestellt – die Betriebe sollen sich nicht im Klaren über die Widerrechtlichkeit ihres Handelns gewesen sein. Dieser Irrtum kann heute nicht mehr geltend gemacht werden: Auf der Grundlage eines Erlasses verbot Nordrhein-Westfalen im Herbst 2013 als erstes Bundesland das Töten von Eintagsküken mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2015. Alle Brütereien erhielten entsprechende Verfügungen durch die Behörden. Nachdem elf Brütereien gegen die Bescheide der Behörden geklagt hatten, hob das Minder Verwaltungsgericht diese im Februar 2015 auf. Rechtskräftig ist die Gerichtsentscheidung bisher nicht. Der nordrhein-westfälische Agrarminister Remmel kündigte an, Berufung dagegen einzulegen.
In der Ernährungsindustrie werden Hühner derzeit vor allem in zwei „Linien“ gezüchtet: die sogenannten Legehennen und die für die Mast bestimmten Tiere. Die männlichen Tiere aus der für die Eierproduktion bestimmten „Linie“ sind wertlos für die Industrie. Nach dem Schlüpfen werden die Küken in Plastikkisten auf Förderbänder ausgekippt und von den Arbeitern wie Gemüse sortiert. Sind die Tiere weiblich, wird ihnen meist direkt der vordere Teil des Schnabels abgetrennt, bevor sie „verpackt“ und in die Legebetriebe transportiert werden. Die männlichen Tiere werfen die Arbeiter zurück aufs Förderband. Entweder wartet an dessen Ende der Schredder oder die kleinen Hähne werden in große Vergasungs-Behälter verfrachtet, wo sie in einem minutenlangen Todeskampf ersticken.
PETA vertritt die Ansicht, dass Tiere nicht dazu da sind, für die menschliche Ernährung ausgebeutet zu werden. Veganer führen nicht nur ein gesünderes Leben, jeder Einzelne bewahrt auch bis zu 50 Tiere pro Jahr vor dem Tod in Tierfabriken, Schlachthöfen oder in Fischernetzen. Mit dem kostenlosen Veganstart-Programm der Tierrechtsorganisation gelingt der Umstieg auf eine rein pflanzliche Ernährung spielend leicht.
Quelle: PETA Deutschland e.V.