Deutsche Umwelthilfe wird Fahrverbote für Euro 5-Diesel durch Zwangsvollstreckung für Stuttgart durchsetzen
Archivmeldung vom 11.07.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Landesregierung Baden-Württemberg hat heute verkündet, gegen die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.2.2018 gleich in mehreren Punkten verstoßen zu wollen. Aufgrund dieser substanziell unverändert gebliebenen Haltung hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte daraufhin das Land Baden-Württemberg in einer nichtöffentlichen Verhandlung zu diesem Antrag am 29. Juni 2018 aufgefordert, den aktuellen Planentwurf erheblich zu verschärfen.
Die von der Landesregierung ursprünglich vorgesehenen pauschalen Ausnahmen von Fahrverboten für alle Stadtbewohner Stuttgarts hält das Gericht für unvereinbar mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Diese pauschalen Ausnahmen sind nun bis 1. April 2019 vorgesehen, Fahrverbote für die besonders schmutzigen Euro 5-Diesel sollen sogar überhaupt nicht im aktuellen Luftreinhaltungsplan festgeschrieben, sondern allenfalls 2019 im Rahmen einer Fortschreibung erörtert werden.
Die DUH hatte den Antrag auf Zwangsvollstreckung des rechtskräftigen Urteils vom 19. Juli 2017 zu Diesel-Fahrverboten in der Landeshauptstadt (AZ:13 K 3813/18) gestellt, weil die Landesregierung offensichtlich beabsichtigte, keinen wirksamen Luftreinhalteplan vorlegen zu wollen. Diese Annahme hat sich mit der heutigen Regierungspressekonferenz leider bestätigt.
"Die Luftreinhaltepolitik wird in Baden-Württemberg nicht von den gewählten Volksvertretern, sondern durch Daimler, Porsche und Bosch bestimmt. Die heutige Fahrverbots-Pressekonferenz in Stuttgart zeigte eine Landesregierung, die sich über höchstrichterliche Urteile hinwegsetzt, wenn die Dieselkonzerne dies einfordern. Nach Bayern verstößt nun auch Baden-Württemberg gegen geltendes Recht und Gesetz und nimmt billigend in Kauf, dass weiterhin Menschen vorzeitig sterben und Kinder an Asthma und Erstickungsanfällen leiden. Wir werden diesen Menschen helfen und die notwendigen Maßnahmen für eine kurzfristige Durchsetzung der "Sauberen Luft" in Stuttgart nun im Rahmen der Zwangsvollstreckung gerichtlich durchsetzen", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Der Beschluss der Landesregierung ist ein Affront für den Rechtsstaat. Das Gericht hat erst vor wenigen Tagen schriftlich klargemacht, dass derart reduzierte Fahrverbote nicht ausreichen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu erfüllen. Wenn die Regierung nun trotzdem anders handelt, begeht sie offenen Rechtsbruch. Ein Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, wird das nicht hinnehmen", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.
Hintergrund:
Das BVerwG hat am 27. Februar 2018 entschieden, dass zonen- und streckenbezogene Diesel-Fahrverbote zulässig sind, um die Luftschadstoffwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Ebenso hat es festgestellt, dass nach den tatsächlichen Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen Urteils in Stuttgart keine andere Maßnahme zur Hand ist, mit der der Grenzwert ebenso schnell eingehalten werden kann wie mit den zulässigen Fahrverboten. Am 26. März 2018 hat die DUH den Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg gestellt. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen Urteils für "Saubere Luft" des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2017, das nunmehr durch die Entscheidung des BVerwG rechtskräftig ist.
Die DUH hatte am 17. November 2015 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Am 19. Juli 2017 hat das VG Stuttgart der Klage der DUH stattgegeben und den vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans für unwirksam erklärt.
Mehr Informationen:
Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft": http://l.duh.de/fsl
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)