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Tierschutzbund: Oberverwaltungsgericht muss Kükentöten stoppen

Archivmeldung vom 15.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: obs/Deutscher Tierschutzbund e.V.
Bild: obs/Deutscher Tierschutzbund e.V.

Der Deutsche Tierschutzbund knüpft klare Erwartungen an das Verfahren zum millionenfachen Kükentöten, das ab Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wird. Verbandspräsident Thomas Schröder sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Wir setzen darauf, dass das Gericht sich nicht länger verwirren lässt und zu einem klaren Urteil kommt. Das Töten von Küken verstößt gegen das Tierschutzgesetz und muss beendet werden."

Es sei jahrzehntelang Zeit gewesen, die umstrittene Praxis zu beenden, aber nichts sei passiert. "Jedes andere Urteil wäre ein ethischer Skandal und würde von der großen Mehrheit der Gesellschaft nicht akzeptiert", warnte Schröder.

Die Richter in Leipzig verhandeln über Verbotsverfügungen aus Nordrhein-Westfalen. Dort hatten Landkreise 2013 auf Weisung der damaligen rot-grünen Landesregierung das routinemäßige Töten der Brüder der Legehennen untersagt. Deutschlandweit werden jedes Jahr etwa 50 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlupf getötet, weil ihre Aufzucht als unrentabel gilt. Die Bundesregierung hat technische Alternativen zum Töten gefördert, die bislang aber noch nicht marktreif sind.

Die Geflügelbranche warnte deswegen vor einem vorschnellen Verbot des Kükentötens. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes Deutsche Geflügelwirtschaft, sagte der "NOZ": "Die Branche will die Praxis beenden, aber dafür brauchen wir eine Übergangszeit." Werde diese nicht eingeräumt, dann sei die Versorgung mit Eiern in Deutschland nicht mehr gewährleistet, warnte Ripke. Schon jetzt liege der Selbstversorgungsgrad bei 69 Prozent.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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