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Kaninchenzucht: Das verborgene Leiden im Stall

Archivmeldung vom 20.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Kaninchenmast ist ein gesetzloses Revier. Es gibt keine Verordnung, wie man zum Verzehr bestimmte Kaninchen bei der Zucht halten muss. Wie die Zeitschrift natur+kosmos in ihrer April-Ausgabe berichtet, bestimmen daher im Prinzip allein die Züchter, ob sie ihre Ställe artgerecht ausstatten.

In vielen Fällen tun sie es nicht. Die World Rabbit Science Association (WRSA), ein internationaler Zusammenschluss von Kaninchenexperten, rät zum Beispiel zu einer Mindestfläche von 800 Quadratzentimetern pro Tier (entspricht etwas mehr als einem Din-A4 Blatt). Doch in der Praxis fällt der Raum oft noch kleiner aus. "Bei manchen Käfigen in der Intensivhaltung können sich die Tiere am Ende der Mast nicht einmal mehr umdrehen", sagt Werner Bessei von der WRSA, Nutztierethologe an der Universität Hohenheim. Und das, obwohl die Tiere von Natur aus einen hohen Bewegungsdrang haben.

Dabei haben es die Nager in Deutschland noch relativ gut. In Ländern wie Italien, Frankreich oder auch China sind die Verhältnisse in den Kaninchenställen noch beengter. Indes kommen mehr als drei Viertel der in Deutschland verzehrten Kaninchen aus dem Ausland - ohne dass die Verbraucher es weiß. "Die Importware gelangt mit deutschen Stempel als 'Hauskaninchen' in den Handel", erklärt Hans Lammers vom Bundesverband deutscher Kaninchenfleischerzeuger. Er wünscht sich eindeutige Herkunftsbezeichnungen. Dann könne man auch höhere Preise für bessere Haltungsbedingungen verlangen.

Tierschützer drängen auf klare Haltungsregeln, auf die sich die EU-Kommission allerdings noch nicht einigen konnte. Artgerechte Haltung garantieren daher nur Biobetriebe, berichtet natur+kosmos.

Quelle: Pressemitteilung natur+kosmos

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