WWF begrüßt deutsches Klimaprogramm trotz einer Reihe von Mängeln
Archivmeldung vom 05.12.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas heute vom Bundeskabinett verabschiedete Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm ist für den WWF ein erster Schritt. Erst im nächsten Jahr, wenn die auf kommenden Mai verschobenen Maßnahmen beschlossen wurden, könne gesagt werden, ob Deutschland ambitionierte Klimaschutzpolitik betreibe und die avisierte Emissionsminderung von 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 erreichen kann.
Wichtig sei, dass im jetzigen Klimapaket für die Maßnahmen kalkuliert sei, welchen Beitrag sie zur Verringerung des CO2-Ausstoßes in Deutschland beitragen. Leider habe man versäumt, hier die nötige Detaillierung vorzunehmen. „Statt ganze Maßnahmenbündel müssen Einzelmaßnahmen quantifiziert werden. Zentral ist eine transparente und zeitnahe Überprüfung, ob die Maßnahmen zu den gesetzten Zielen führen. Der vorgesehene Zwei-Jahres-Rhythmus ist zu lang“, kritisiert Regine Günther, Leiterin des Klima- und Energiebereichs beim WWF Deutschland. Es müsse jährlich ein genaues Monitoring durchgeführt werden. Zugleich fordert der WWF, dass hieran klare und nachprüfbare Zwischenziele formuliert werden. Sobald diese Ziele verfehlt werden, müsse umgehend nachgebessert werden.
Insgesamt sei das Paket ein positives Signal, auch wenn es nach wie vor deutliche Schwachstellen aufweise. Dazu gehörten vor allem die Novelle der Energieeinsparverordnung und das fehlende Verbot von Nachtstromspeicherheizungen. Die technische Umsetzung der Energieeinsparverordnung wurde leider auf das kommende Frühjahr vertagt. „Hier verliert man unnötig Zeit“, so Regine Günther. „Ohne genaue Vorgaben für die technische Umsetzung, wird es keine Zielerreichung geben“.
Der WWF fordert überdies einen verpflichtenden Austausch der
Nachtstromspeicherheizungen bis 2015. Der Austausch würde bei rund 7,3 Millionen
Geräten eine Reduktion von 32 Millionen Tonnen CO2 erbringen.
Gravierender Schwachpunkt sei zudem die Ausgestaltung des
Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). In letzter Minute habe man auf die
ordnungsrechtliche Pflicht für Altbauten verzichtet. Nun sollen allein höhere
staatliche Beihilfen die Hausbesitzer zur Umrüstung veranlassen. Das wirksame
Zusammenspiel zwischen „Fordern“ und „Fördern“ wurde damit völlig ohne Not
aufgegeben.
Quelle: WWF