Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Händler nimmt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber aus dem Sortiment
Archivmeldung vom 29.03.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Onlinehändler Methline GmbH wird in Zukunft keine Energiesparlampen mit zu hohen Quecksilberanteilen mehr verkaufen. Dazu verpflichtete sich das Unternehmen gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte im September 2011 bei Untersuchungen der von Methline angebotenen Energiesparlampen in zwei von drei Fällen Grenzwertüberschreitungen des giftigen Metalls festgestellt. Weil sich der Händler zunächst weigerte, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, reichte die DUH Klage beim Landgericht Berlin ein. Am 7. März 2012 einigte man sich auf einen Vergleich.
Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber. Zum 1. Januar 2012 wurde europaweit der Grenzwert von fünf auf 3,5 Milligramm gesenkt. Doch nicht alle Hersteller halten sich an die gesetzlichen Vorgaben, wie mehrere von der DUH aufgedeckte Fälle im vergangenen Jahr beweisen. "Das Problem taucht vor allem bei Aktionswaren und Billigangeboten auf. Nach dem Motto 'wo kein Kläger, da kein Richter' werden so Ramschlampen mit zu viel Quecksilber verkauft. Das muss ein Ende haben", erklärt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. Er fordert zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher die zuständigen Behörden auf, die Schadstoffgehalte in Energiesparlampen zu prüfen und Überschreitungen konsequent zu sanktionieren. Solange der Staat seiner gesetzlichen Überwachungspflicht nicht nachkomme, werde die DUH weiter Kontrollen durchführen, um die Verbraucher vor Gasentladungslampen mit zu viel Quecksilber zu schützen. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist. Die DUH rät, beim Energiesparlampenkauf gezielt auf einen geringen Quecksilbergehalt (weniger als zwei Milligramm) und eine hohe Lebensdauer (über 10.000 Stunden) zu achten.
Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen DUH und Methline GmbH waren überhöhte Quecksilberwerte in Energiesparlampen der Serie Methlux ESL E27 28W 230V. Bei Laboranalysen der Energiesparlampen wurden in zwei von drei geprüften Lampen Grenzwertüberschreitungen der giftigen Substanz festgestellt (jeweils 5,6 und 5,9 Milligramm Quecksilber). Während der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht gab der Onlinehändler eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die den gesetzlichen Grenzwert für Quecksilber einhalten. Im Falle eines Verstoßes muss Methline mit hohen Ordnungsgeldern rechnen. "Es ist zu hoffen, dass die Firma durch die drohenden Strafen die Verantwortung für ihre Produkte zukünftig besser wahrnimmt als in der Vergangenheit", erklärt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)